Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse
Wie werden Steuer und Sozialversicherung berechnet, wenn Sie zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben? Wann müssen Sie dem Finanzamt melden?
Dazuverdienen zu Job oder Pension - das kann eine Steuernachforderung nach sich ziehen. Finden Sie heraus, ob Sie vielleicht etwas nachzahlen müssen - und wenn ja, wie viel.
Sie haben zwei oder mehrere Einkommen? Füttern Sie unseren Rechner mit Ihrem Bruttoeinkommen und finden Sie heraus, ob Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen und wenn ja, wie hoch diese ausfallen wird.
Zunächst müssen Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen ermitteln. Das errechnet sich wie folgt:
Um Ihre Steuer für die laufenden Bezüge zu berechnen, müssen Sie nur Ihr errechnetes Jahreseinkommen in die Formel einsetzen.
Steuererpflichtiges Jahreseinkommen | Einkommensteuer 2023 in Euro (ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen) |
---|---|
bis 11.693 Euro | 0 |
11.693 bis 19.134 Euro | (Einkommen – 11.693) x 20 % |
19.134 bis 32.075 Euro | (Einkommen – 19.134) x 30 % + 1.488,20 |
32.075 bis 62.080 Euro | (Einkommen – 32.075) x 41 % + 5.370,50 |
62.080 bis 93.120 Euro | (Einkommen – 62.080) x 48 % +17.672,55 |
93.120 bis 1.000.000 Euro | (Einkommen – 93.120) x 50 % +32.571,75 |
über 1.000.000 Euro | (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 486.011,75 |
Steuerpflichtiges Jahreseinkommen | Einkommensteuer 2022 in Euro |
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bis 11.000 Euro | 0 |
11.000 bis 18.000 Euro | (Einkommen – 11.000) x 20 % |
18.000 bis 31.000 Euro | (Einkommen – 18.000) x 32,5 % + 1.400 |
31.000 bis 60.000 Euro | (Einkommen – 31.000) x 42 % + 5.625 |
60.000 bis 90.000 Euro | (Einkommen – 60.000) x 48 % +17.805 |
90.000 bis 1.000.000 Euro | (Einkommen – 90.000) x 50 % +32.205 |
über 1.000.000 Euro | (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 487.205 |
Wenn Ihr Einkommen im Jahr 2023 zwischen 16.832 Euro und 25.774 Euro beträgt, können Sie sich Ihren Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag mit dieser Formel ausrechnen:
Für 2022 gilt bei einem Einkommen zwischen 16.000 Euro und 24.500 Euro folgende Berechnungsformel:
Für 2022 gilt bei einem Einkommen zwischen 18.200 Euro und 24.500 Euro für den Teuerungsabsetzbetrag diese Formel:
Eventuell haben Sie auch Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder den Pendlereuro. Auch diesen können Sie noch von der Steuer abziehen. Erst der Betrag nach Abzug der Absetzbeträge ergibt die Jahressteuer für die laufenden Bezüge.
Zu dieser Steuer ist noch die Steuer für die Sonderzahlungen hinzuzurechnen.
Dafür gehen Sie folgendermaßen vor:
Die Steuer für die Sonderzahlungen beträgt dann 6 % dieser Bemessungsgrundlage. Für sehr hohe Sonderzahlungen (ab 25.000 Euro Sonderzahlungen jährlich) kommen höhere Steuersätze zur Anwendung.
Die Steuer der Sonderzahlungen und die Steuer für die laufenden Bezüge sind zu addieren. Das ergibt Ihre gesamte Jahressteuer.
Um herauszufinden, wie viel Sie davon nun für einen Zuverdienst ans Finanzamt nachzahlen müssen, ziehen Sie von Ihrer Jahressteuer die während des Jahres bezahlte Lohnsteuer ab (das ist die Lohnsteuer, die Ihnen bereits bei der Lohnverrechnung abgezogen wurde).
Brutto-bezug | Sozial-versicherung | Bereits einbehaltene Steuer | ||
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1. Arbeits-verhältnis | 2.000 Euro | 322,40 Euro | 110,56 Euro | |
2. Arbeits-verhältnis | 670 Euro | 101,30 Euro | 0,00 Euro | |
Gesamt | 2.670 Euro | 110,56 Euro |
Für die Steuerberechnung werden die beiden Gehälter zusammengezählt und davon die Sozialversicherung abgezogen:
Berechnung | |
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Buttobezüge ohne Sonderzahlungen | 32.040 Euro (2.670 Euro x 12) |
minus Sozialversicherungsbeiträge | 5.084,40 Euro (423,70 Euro x 12) |
Ergebnis | 26.955,60 Euro |
Davon abzuziehen ist noch das Pauschale für die Werbungkosten (132 Euro):
Berechnung | |
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26.955,60 Euro | |
minus | 132 Euro Werbungskostenpauschale |
Jahreseinkommen | 26.823,60 Euro |
Das Ergebnis (26.823,60 Euro) muss für die Steuerberechnung in die entsprechende Formel eingesetzt werden:
Berechnung | ||
---|---|---|
(26.823,60 Euro - 19.134 Euro) x 30 %) | + 1.488,20 Euro | = 3.795,08 Euro |
Die Steuer für die laufenden Bezüge des entsprechenden Jahres beträgt 3.795,08 Euro. Hiervon kann sie nun noch die Absetzbeträge abziehen.
Da sie ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis hat, kann sie von der Steuer den Verkehrsabsetzbetrag abziehen. Ihr Einkommen beträgt aber mehr als 25.774 Euro, ihr steht daher kein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag oder Teuerungsabsetzbetrag zu.
Berechnung für 2023 | |
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Steuer vor Absetzbeträgen | 3.795,08 Euro |
minus Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro |
Steuer für laufende Bezüge | 3.374,08 Euro |
Zusätzlich zu den laufenden Bezügen ist die Steuer für die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Dafür werden die Sonderzahlungen addiert. Davon sind die Sozialversicherungsbeiträge und ein Steuerfreibetrag von 620 Euro abzuziehen.
Sonderzahlung | Sozialversicherung | Steuer | |
---|---|---|---|
1. Arbeits-verhältnis | 2 x 2.000 Euro = 4.000 Euro | 604,80 Euro | 166,51 Euro |
2. Arbeits-verhältnis | 2 x 670 Euro = 1.340 Euro | 189,20 Euro | 0,00 Euro |
Gesamt | 5.340 Euro | 794 Euro | 166,51 Euro |
Berechnung | |
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Bruttosonderzahlungen | 5.340 Euro |
Minus Sozialversicherungsbeiträge | 794 Euro |
ergibt | 4.546 Euro |
minus Steuerfreibetrag | 620 Euro |
ergibt | 3.926 Euro |
Die Lohnsteuer der Sonderzahlung beträgt 6 % der Bemessungsgrundlage: 3.926 Euro x 6 % = 235,56 Euro
Die Jahreslohnsteuer ergibt sich, indem die Lohnsteuer der laufenden Bezüge und die der Sonderzahlungen addiert werden.
Berechnung | Wie viel? | Was? |
---|---|---|
3.374,08 Euro | Lohnsteuer für laufende Bezüge | |
plus | 235,56 Euro | Lohnsteuer für Sonderzahlungen |
ergibt | 3.609,64 Euro | Jahreslohnsteuer |
Zieht man nun die während des Jahres bereits einbehaltene Lohnsteuer ab, so kommt man zur Lohnsteuernachforderung.
Berechnung | Wie viel? | Was? |
---|---|---|
63.609,64 Euro | Jahreslohnsteuer | |
minus | 1.326,72 Euro (110,56 Euro x 12) | bereits bezahlte Lohnsteuer für laufende Bezüge |
minus | 166,51 Euro | bereits bezahlte Lohnsteuer für Sonderzahlungen |
ergibt | 2.116,38 Euro | Steuernachforderung |
Daraus ergibt sich also eine Steuernachforderung 2.116,38 Euro für das gesamte Kalenderjahr 2023. Sollte die Angestellte in diesem Beispiel noch weitere Ausgaben bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen können, wird die Steuernachforderung im entsprechenden Ausmaß kleiner.
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