Änderungen beim Lohnsteuerausgleich 2022

Mit  Januar 2023 treten diverse Neuregelungen und steuerliche Änderungen in Kraft, die erstmals bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 in Anspruch genommen werden können. Damit sollen Arbeitnehmer:innen und Familien beim Lohnsteuerausgleich entlastet werden.

Allgemein

Teuerungsabsetzbetrag

  • Bis zu 500,- €
  • Für Geringverdiener
  • Ausgenommen Pensionisten, die eine einmalige Zahlung (Teuerungsausgleich) bereits im September von der pensionsauszahlenden Stelle erhalten haben
  • Einschleifregelung
    • 500,- € Teuerungsabsetzbetrag bei einem Einkommen bis 18.200, - €, bzw. 20.500 € bei Pensionisten
    • Durch eine Einschleifregelung wird der Absetzbetrag bis zu einem Einkommen von 24.500 €, bzw. 25.500 bei Pensionisten, dann auf null reduziert
  • Der Teuerungsabsetzbetrag wird auch als Negativsteuer ausbezahlt, jedoch mit einer Doppeldeckelung wie beim Verkehrsabsetzbetrag
    • Doppeldeckelung
      • 1. Deckelung: 70% der SV-Beiträge bzw. 100% bei Pensionisten
      • 2. Deckelung: Höchstgrenze 1.550, - bzw. 1.050, - bei Pensionisten

Pensionistenabsetzbetrag

  • Wird von 600,- € auf 825,- € angehoben
    • Lineare Einschleifung zwischen 17.500, - € und € 25.500, - € bis zur Reduktion auf null

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

  • Wird von 964,- € auf 1.214, - € angehoben
    • Lineare Einschleifung zwischen 19.930, - € und 25.250, - € bis zur Reduktion auf null

Werbungskosten

Pendlerpauschale und Pendlereuro

  • Nur gültig von Mai 2022 bis Juni 2023
  • Erhöhung des Pendlerpauschale um 50 %
  • Erhöhung des Pendlereuros um 400%
    • Die regulären Beträge sind für die jeweiligen Monate, um den entsprechenden Prozentsatz zu erhöhen

Kleines Pendlerpauschale

EntfernungBetrag pro MonatPendlereuro pro Monat
Jänner bis AprilMai bis DezemberJänner bis AprilMai bis Dezember
bei mind. 20 km bis 40 km58 € 87 €Anzahl km/6Anzahl km/1,5
bei mehr als 40 km bis 60 km113 €169,50 €Anzahl km/6Anzahl km/1,5
bei mehr als 60 km168 €252 €Anzahl km/6Anzahl km/1,5

Großes Pendlerpauschale

EntfernungBetrag pro MonatPendlereuro pro Monat
Jänner bis AprilMai bis DezemberJänner bis AprilMai bis Dezember
bei mind. 2 km bis 20 km31 € 46,50 € Anzahl km/6Anzahl km/1,5
bei mind. 20 km bis 40 km123 € 184,50 € Anzahl km/6Anzahl km/1,5
bei mehr als 40 km bis 60 km214 € 321 € Anzahl km/6Anzahl km/1,5
bei mehr als 60 km306 € 459 € Anzahl km/6Anzahl km/1,5

Außergewöhnliche Belastungen

Begräbniskosten

  • Der max. Steuerfreibetrag wird von max. 15.000, - € auf 20.000, - € angehoben
    • Es können nur die tatsächlich geleisteten Ausgaben, sofern kein Nachlassvermögen vorhanden ist, steuermindernd abgeschrieben werden.

Sonderausgaben

Öko-Sonderausgabenpauschale

  • Ausgaben (max. 800,- € pro Jahr, verteilt auf 5 Jahre) für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und
  • Ausgaben (max. 400,- € pro Jahr, verteilt auf 5 Jahre) für den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden.

  • Die Pauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung (Umweltförderungsgesetz) geknüpft. Nur die Empfänger der Förderung können die Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen
  • Dafür ist keine gesonderte Angabe in der ANV notwendig.

Familien & Kinder

Familienbonus PLUS

  • Wird rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 erhöht
    • Für Kinder unter 18 Jahren: 2.000, -/Jahr bzw. 166,67/Monat
    • Für Kinder über 18 Jahren: 650, -/Jahr bzw. 54,17/Monat
      • Nur bei tatsächlich bezahlter Einkommenssteuer/Lohnsteuer

Kindermehrbetrag

  • Wird auf 550, - erhöht
    • Steht nur zu, wenn man mehr als 30 Tage im Jahr in Beschäftigung war
    • Löst die Negativsteuer aus

Änderungen – 2023

Lohnsteuertabelle 2023

  • Die Grenzsteuersätze werden ab 2023 jährlich an die Inflation angepasst.

Monatliche Lohnsteuertabelle 2023

Monatliche Lohnsteuer-BemessungsgrundlageGrenzsteuersatz
von 0 bis 985,42 €0 %
von 985,43 bis 1.605,50 €20 %
von 1.605,51 bis 2.683,92 €30 %
von 2.683,93 bis 5.184,33 €41 %
von 5.184,34 bis 7.771,00 €48 %
von 7.771,01 bis 83.344,33 €50 %
ab 83.344,34 €55 %

Jährliche Lohnsteuertabelle 2023

Jährliche Lohnsteuer-BemessungsgrundlageGrenzsteuersatz
von 0 bis 11.693 €0 %
von 11.693,01 bis 19.134 €20 %
von 19.134,01 bis 32.075 €30 %
von 32.075,01 bis 62.080 €41 %
von 62.080,01 bis 93.120 €48 %
von 93.120,01 bis 1.000.000 €50 %
ab 1.000.000,01 €55 %

Alleinerzieher- & Alleinverdienerabsetzbetrag 2023

Die Absetzbeträge werden ab 2023 ebenso an die Inflation angepasst

  • Steht Alleinerziehenden und Alleinverdiener:innen, deren Partner:in weniger als 6.312,00 € (2022: 6000,00 €) verdienen, zu.
    • mit einem Kind: 520,00 € (2022: 494,00 €)
    • mit zwei Kindern: 704,00 € (2022: 669,00 €)
    • mit drei Kindern: 936,00 € (2022: 889,00 €)
    • für jedes weitere Kind zusätzlich 232,00 € (2022: 220,00 €)

Unterhaltsabsetzbetrag 2023

  • Die Absetzbeträge werden ab 2023 ebenso an die Inflation angepasst.
    • Steht Personen zu, die für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich den gesetzlichen Unterhalt zahlen und keine Familienbeihilfe beziehen. 
Anzahl Kindermonatlich
für das 1. Kind31 €
für das 2. Kind47 €
für jedes weitere Kind62 €

Mehrkindzuschlag 2023

  • Die Zuschläge werden ab 2023 ebenso an die Inflation angepasst.
    • Familienbeihilfe wurde - zumindest zeitweise - für mindestens 3 Kinder bezogen und
    • das Haushaltseinkommen (steuerpflichtige Jahreseinkommen) betrug nicht mehr als 55.000 €.
Mehrkindzuschlagmonatlich
ab dem 3. Kind (pro Kind)21,20 €

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Tel. : 050 477-3000
E-Mail: steuer@akktn.at

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