Bin ich freier Dienst­nehmer?

Was unterscheidet freie Dienstnehmer:innen von echten Dienstnehmer:innen?

  • die Anwesenheitspflicht – die Arbeitszeit kann im Wesentlichen frei gewählt werden - es besteht in der Regel keine Anwesenheitspflicht

  • der Beschäftigungsort – dieser kann in der Regel von Ihnen selbst bestimmt werden

  • die Vertretungsmöglichkeit – als freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer können Sie sich in der Regel von einer gleichwertigen Person vertreten lassen. 

Welche Berufsgruppen erhalten oft freie Dienstverträge?    

  • Betriebsärztinnen und -ärzte
  • Fotoreporter:innen
  • Heimbuchhalter:innen
  • Konsulent:innen
  • Redakteur:innen
  • Sprachlehrer:innen
  • Werbeleiter:innen                                                                                            

Achtung!

Tätigkeiten wie diese können auch in einem echten Dienstverhältnis oder im Rahmen eines Werkvertrags ausgeübt werden. Ob Sie freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Links

Kontakt

Kontakt

Steuerrecht
Tel. : 050 477-3000
E-Mail: steuer@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum