Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuerausgleich" freiwillig, wann verpflichtend? So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück.
In der Regel wird die Arbeitnehmer:innenveranlagung freiwillig eingereicht. In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer:innen jedoch gesetzlich dazu verpflichtet. Dann spricht man von einer Pflichtveranlagung.
Eine Pflichtveranlagung müssen Sie im Folgejahr beim Finanzamt einreichen:
Die Fünfjahresfrist der freiwilligen Arbeitnehmer:innenveranlagung gilt hier nicht.
Eine Pflichtveranlagung liegt grundsätzlich nur vor, wenn:
Liegt Ihr Einkommen darunter, müssen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung trotz eines Pflichtveranlagungsgrundes erst einreichen, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.
Eine Pflichtveranlagung ist insbesondere erforderlich, wenn Sie:
Nur für die Arbeitnehmer:innenveranlagung 2024 gilt: Haben Sie den Klimabonus erhalten und lag Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen über 66.612 Euro, besteht ebenfalls eine Pflichtveranlagung.
In bestimmten Fällen reicht eine Arbeitnehmer:innenveranlagung nicht aus. Sie müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie:
Auch für die Einkommensteuererklärung gilt im Folgejahr die Frist bis 30. April in Papierform beziehungsweise bis 30. Juni über FinanzOnline.
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