Steuervorteile für Familien
Für Familien gibt es Absetzbeträge, die die Lohnsteuer verringern. Außerdem gibt es für Kinder weitere Erleichterungen. Hier ein Überblick.
Krankheits- und Pflegekosten, Begräbniskosten oder Ausgaben nach einer Naturkatastrophe können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Je nach Art der Kosten gilt dabei ein Selbstbehalt – oder die Ausgaben sind ohne Selbstbehalt absetzbar.
Tipp
Reichen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung auf Papier ein, müssen Sie außergewöhnliche Belastungen in der Beilage L1ab angeben.Damit Ausgaben steuerlich anerkannt werden, müssen sie
Bei vielen außergewöhnlichen Belastungen gilt deshalb ein Selbstbehalt. Erst soweit die anerkannten Kosten diesen Betrag übersteigen, wirken sie sich steuerlich aus.
Dazu zählen insbesondere:
Ohne Selbstbehalt können insbesondere berücksichtigt werden:
Die Höhe hängt vom Einkommen ab:
Für jedes Kind, für das Sie länger als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehen oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können, sinkt der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt.
Um einen weiteren Prozentpunkt reduziert er sich, wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Dasselbe gilt, wenn Sie länger als 6 Monate verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind und Ihr Partner höchstens 7.411 Euro im Jahr 2026 verdient – bis 2025 lag die Grenze bei 7.284 Euro.
Kosten, die zur Heilung oder Linderung einer bestehenden Krankheit notwendig sind, können außergewöhnliche Belastungen sein.
Nicht absetzbar sind in der Regel reine Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Mundhygiene sowie Wellness- und Sportangebote, Schönheitsoperationen und Verhütungsmittel.
Zum Beispiel:
Bei Medikamenten oder Behandlungen durch Personen, die keine Ärzt:in sind – etwa Physiotherapeut:innen–, brauchen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung.
Kosten einer Privatklinik oder von Wahl- bzw. Privatärzt sind nur absetzbar, wenn die Privatbehandlung medizinisch unbedingt notwendig war und andernfalls eine Verschlechterung der Erkrankung gedroht hätte.
Kurkosten sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn der Aufenthalt medizinisch notwendig ist und unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.
Als Nachweis benötigen Sie entweder
Absetzbar sein können:
Bei Kur- und Krankenhausaufenthalten müssen Sie von den geltend gemachten Kosten eine sogenannte Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abziehen.
Begräbniskosten sind nur absetzbar, soweit sie nicht durch die Aktivposten des Nachlasses gedeckt sind.
Dabei werden die vorhandenen Vermögenswerte vor einer Gegenrechnung mit Schulden herangezogen. Die Begräbniskosten können daher steuerlich als gedeckt gelten, auch wenn Sie unter dem Strich nichts oder sogar Schulden erben.
Soweit der Nachlass nicht ausreicht, können Sie Kosten für
bis zu insgesamt 20.000 Euro geltend machen.
Darüber hinausgehende Kosten können berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen – etwa durch eine notwendige Überführung aus oder ins Ausland oder aufgrund besonderer Vorschriften für die Gestaltung des Grabsteins.
Nicht absetzbar sind Trauerbekleidung und laufende Grabpflege.
Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim sowie für häusliche Pflege oder Betreuung können außergewöhnliche Belastungen sein, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Das ist insbesondere der Fall, wenn die betreute Person
Eine Heimunterbringung ausschließlich aus Altersgründen reicht nicht aus.
Die geltend gemachten Kosten vermindern sich um
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