23.2.2023

AK-Steuerspartage: Jetzt telefonischen Beratungstermin vereinbaren!

Die AK Kärnten startet am 27. Februar mit den Steuerspartagen am Telefon und dehnt ihr kostenloses Steuerservice bis einschließlich 1. April sogar auf Freitagnachmittag und Samstag aus. AK-Präsident Günther Goach: „Gerade in Zeiten der Teuerung, wenn das Geld am Konto knapp ist, zahlt es sich doppelt aus, rasch den Steuerausgleich zu machen. Unsere Experten haben nicht nur alle wichtigen Steuertipps parat, auf Wunsch erledigen wir im Zuge der telefonischen Beratung – über Finanz-Online – auch den Steuerausgleich!“

„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: „Wir sind die kostenlosen Steuerberater für unsere Mitglieder und helfen – in dieser ohnehin schwierigen Zeit – wo wir können“, ruft Goach zum Steuersparen auf.

Hilfe bei der Steuer am Telefon

Ent­weder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinba­rt einen Beratungstermin. Die AK-Steuerexperten rufen zu­rück, und schon während des Te­lefonats kann auf Wunsch hin über FinanzOnline der Steuer­ausgleich erledigt werden. Man braucht weder Computer noch Internet! Nicht vergessen: Der Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden; heuer für die Jahre 2018 bis 2022.

Telefonische Beratung

Montag bis Donnerstag, 13 bis 16.30 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr

Telefon:  050 477-3002

Steuersparen schnell und einfach am Telefon

Bis einschließlich 1. April: auch Freitagnachmittag und Samstag! 

Terminvereinbarung (MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr)
AK Klagenfurt050 477-3001    
AK Villach 050 477-5115
AK Feldkirchen050 477-5615
AK St. Veit/Glan050 477-5415
AK Spittal050 477-5315
AK Hermagor050 477-5132
AK Wolfsberg050 477-5215
AK Völkermarkt050 477-5515

Unterlagen bereithalten

Wer beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich von den AK-Experten erledigt haben möchte, benötigt seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline. Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, braucht zudem Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen.

Wichtige Abschreibposten

Zu den Abschreibposten, die man geltend machen sollte, gehören z. B. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder, Mehrkindzuschlag, Krankheitskosten, selbst bezahlte Sozialversicherungsbeiträge an die ÖGK, Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Kosten für Bewerbungen, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage, Pendlerpauschale oder Werbungskosten fürs Homeoffice. Auch wenn man andere Belastungen, wie etwa Begräbniskosten, Ausgaben für Zahnersatz, Kur- und Krankenkosten hatte, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung auszahlen!

Neuerungen für 2022

Negativsteuer: Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2022 bis zu 1.550 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.610 Euro möglich.

Pendlerpauschale: Aufgrund der hohen Treibstoffpreise wurde das Pauschale von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 Prozent erhöht.

Familienbonus Plus: Wird rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 erhöht.

  • Für Kinder unter 18 Jahren: 2.000 Euro pro Jahr bzw. 166,6 Euro pro Monat
  • Für Kinder über 18 Jahren: 650 Euro pro Jahr bzw. 54,17 Euro pro Monat

Kindermehrbetrag: Wird auf 550 Euro erhöht. Er steht nur zu, wenn man mehr als 31 Tage im Jahr in Beschäftigung war. Löst die Negativsteuer aus.

Alleinerzieher- & Alleinverdienerabsetzbetrag 2023: Die Absetzbeträge werden ab 2023 an die Inflation angepasst und stehen Alleinerziehenden und Alleinverdienern – deren Partner weniger als 6.312 Euro (2022: 6.000 Euro) verdienen – zu.

  • mit einem Kind: 520 Euro (2022: 494 Euro)
  • mit zwei Kindern: 704 Euro (2022: 669 Euro)
  • mit drei Kindern: 936 Euro (2022: 889 Euro)
  • für jedes weitere Kind zusätzlich 232 Euro (2022: 220 Euro)

Unterhaltsabsetzbetrag 2023: Die Absetzbeträge werden ab 2023 ebenso an die Inflation angepasst und stehen Personen zu, die für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich den gesetzlichen Unterhalt zahlen und keine Familienbeihilfe beziehen.

  • für das erste Kind: 31 Euro monatlich
  • für das zweite Kind: 47 Euro monatlich
  • für jedes weitere Kind: 62 Euro monatlich

Mehrkindzuschlag 2023: Die Zuschläge werden ab 2023 ebenso an die Inflation angepasst und betragen 21,20 Euro pro Monat. Voraussetzung: Die Familienbeihilfe wurde – zumindest zeitweise – für mindestens drei Kinder bezogen und das Haushaltseinkommen (steuerpflichtige Jahreseinkommen) betrug nicht mehr als 55.000 Euro.

Öko-Sonderausgabenpauschale: Die Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung sind seit 2021 nicht mehr steuerlich absetzbar. Allerdings können jene, die 2022 etwa eine thermische Sanierung durchgeführt haben oder den Heizkessel getauscht haben, die sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale beantragen. Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten „Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.

Begräbniskosten: Der maximale Steuerfreibetrag wird von max. 15.000 auf 20.000 Euro angehoben. Es können nur die tatsächlich geleisteten Ausgaben, sofern kein Nachlassvermögen vorhanden ist, steuermindernd abgeschrieben werden.

Teuerungsabsetzbetrag: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten einmalig für 2022 automatisch einen Teuerungsabsetzbetrag über den Steuerausgleich. Dieser beträgt 500 Euro bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro. Darüber hinaus wird er bis 24.500 Euro gleichmäßig auf null verringert. Pensionisten, die 2022 keine außerordentliche Einmalzahlung erhielten, steht bei Bezügen bis 20.500 Euro ebenfalls ein Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro zu. Bis 25.500 Euro verringert er sich auf null.

Links

Kontakt

Kontakt

Steuerrecht
Tel. : 050 477-3000
E-Mail: steuer@akktn.at

Das könnte Sie auch interessieren

Änderungen beim Lohnsteuerausgleich 2022

Ab Januar 2023 ändern sich diverse Beträge und Regelungen für den Lohnsteuerausgleich, die Arbeitnehmer finanziell entlasten sollen.

Die 10 besten Steuer­tipps

Familienbonus, Computer abschreiben oder Pendlerpauschale – wie Sie sich als Arbeitnehmer:in Geld vom Fiskus zurück holen.

Neue Broschüren: Jetzt bestellen!

Alle Tipps zum Steuersparen finden Sie in den aktuellen AK-Broschüren.

  • © 2023 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum