AK fordert mehr Entlastung für Beschäftigte
AK-Goach: „Entlastungen einkommensschwacher Haushalte in Kärnten sind dringend nötig!““
34.120 Beratungen haben die AK-Steuerexpert:innen 2024 durchgeführt. 27.681 Auskünfte und Durchführungen des Steuerausgleichs fanden am Telefon statt, 4.595-mal wurde der Steuerausgleich im Zuge einer persönlichen Beratung durchgeführt und 1.844-mal wurden schriftliche Anfragen (E-Mails, Briefe, etc.) beantwortet. „In Zeiten der Teuerung wird unsere Hilfe stärker denn je beansprucht und gebraucht. Wir hatten im Jahr 2024 um 1.827 Beratungen mehr als noch 2023“, weist Goach auf einen Anstieg von knapp sechs Prozent hin. Umgerechnet auf 251 Arbeitstage haben die Steuerexpert:innen der AK Kärnten im Vorjahr 136 Termine pro Tag absolviert. Die Kärntner:innen durften sich über eine Steuerrückzahlung von insgesamt knapp zwölf Millionen Euro freuen.
„Einfach und unkompliziert haben wir den Großteil der Beratungen direkt am Telefon erledigt, und das zumeist innerhalb einer halben Stunde. Rund 6.700 dieser Beratungen haben unsere Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken durchgeführt“, präzisiert der AK-Präsident und präsentiert eine beeindruckende Bilanz: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 150.606 Beratungen durchgeführt und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 52.737.202 Euro an zu viel geleisteten Steuern zurückgeholt!“
Beispiel 1: Ein geschiedener Facharbeiter hatte für vier Jahre die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten. Er kam zu den Steuerexpert:innen in die AK und ließ sich zur Aufteilung des Familienbonus Plus beraten. Bei der Kontrolle der Bescheide fiel zudem auf, dass neben dem halben Familienbonus Plus auch noch der Unterhaltsabsetzbetrag fehlte und der Mann außerdem noch Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro hatte. Insgesamt erhielt er für vier Jahre eine Gutschrift von rund 5.800 Euro.
Beispiel 2: Ein Ehepaar mit einem siebenjährigen Kind hat noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Der Mann ist Angestellter und seine Frau hatte die vergangenen Jahre kaum Einkünfte. Die AK hat die Arbeitnehmerveranlagungen für 2019 bis 2023 durchgeführt. Es wurden Familienbonus Plus, Werbungskosten, Alleinverdienerabsetzbetrag und Pendlerpauschale/Pendlereuro geltend gemacht. In Summe konnte die AK für die Jungfamilie rund 14.000 Euro mit Zinsen für diese fünf Jahre vom Finanzamt zurückholen. Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hätte sie nur rund 20 Prozent dieser Summe zurückbekommen.
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