26.2.2025

AK-Goach: „Entlastungen einkommensschwacher Haushalte in Kärnten sind dringend nötig!“

„Steuergeld, das zu 80 Prozent von Beschäftigten und Konsumentinnen und Konsumenten aufgebracht wird, muss von der künftigen Bundesregierung zu ihrer Entlastung eingesetzt werden!“, fordert AK-Präsident Günther Goach und nennt Beispiele: „Maßnahmen zu rascher Senkung der Sparquote der Haushalte – wie etwa die Ankurbelung der Bauwirtschaft durch die Wiedereinführung der Abschreibbarkeit von Wohnraumschaffung und -sanierung – müssen Priorität haben.“

Die AK begrüßt die Lockerung der KIM-Verordnung, wonach die Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten ab Juli entschärft werden. Eine Maßnahme, welche nicht nur Konsument:innen die Wohnraumschaffung wieder erleichtert, sondern auch die Bauwirtschaft ankurbelt und damit Arbeitsplätze sichert und schafft. „Da in Zeiten hoher Inflation und gestiegener Zinsen die Schaffung von Wohnraum sowie die Wohnraumsanierung zum finanziellen Kraftakt wird, müssen aus Sicht der AK diese Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wieder als Sonderausgaben absetzbar gemacht werden!“, fordert Goach.

Ein drängendes Problem sieht die Arbeiterkammer Kärnten auch in den hohen Mobilitätskosten. Viele Pendler, insbesondere in ländlichen Regionen, sind aufgrund der geografischen Gegebenheiten in Kärnten auf ihr Auto angewiesen. Daher plädiert AK-Präsident Günther Goach: „Um Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu unterstützen, braucht es einen kilometerabhängigen Absetzbetrag anstelle des aktuellen Pendlerpauschales.“ Das Kilometergeld für Pkw, Motorrad und Fahrrad wurde mit Jänner 2025 auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. „Wir begrüßen die Verbesserung, angesichts der massiv gestiegenen Kosten haben wir uns jedoch eine deutlichere Entlastung gewünscht. Idealerweise sollte das Kilometergeld auf mindestens 60 Cent pro Kilometer steigen und jährlich an die Inflation angepasst werden“, so der AK-Präsident.

Anpassung an Inflation

Die Abschaffung der Kalten Progression im Herbst 2022 war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibt die Entlastung angesichts der hohen Inflation begrenzt. So bringt ein Bruttoverdienst von 3.300 Euro lediglich etwa 39 Euro netto mehr pro Monat.

Goach kritisiert, dass „viele Steuergrenzen wie Kilometergeld, Tag- und Nächtigungsgelder sowie der Steuerfreibetrag für Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht an die Inflation angepasst wurden“. Auch die Zuverdienstgrenze von 730 Euro sollte angehoben werden.

Kaum Unterstützung beim Finanzamt

„Immer mehr Ratsuchende wenden sich an die Arbeiterkammer, da es beim Finanzamt keine persönlichen Termine gibt und man im Call-Center bei Telefonanfragen oftmals sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Leider landen viele, die auf Hilfe angewiesen sind, nie bei einem ‚Finanzbeamten‘, sondern erhalten nur allgemeine Auskünfte“, kritisiert der AK-Präsident, der die geplante Zwei-Phasen-Authentifizierung für den Einstieg bei FinanzOnline als eine zusätzliche Zugangsbeschränkung sieht. „Vor allem Menschen ohne entsprechende technische Ausrüstung und Know-how werden in weiterer Folge die Arbeitnehmerveranlagung wieder mittels Papierformular einreichen.“

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert:

  • Einen kilometerabhängigen Absetzbetrag statt des Pendlerpauschales.
  • Eine inflationsangepasste Erhöhung des Kilometergeldes und in weiterer Folge die kontinuierliche Anpassung an die Inflation.
  • Bei Schaffung von Wohnraum und Wohnraumsanierung müssen die Sonderausgaben als Abschreibposten wieder eingeführt werden.
  • Wiederherstellung des Finanzamtsservice auf die „alte“ Qualität: z.B. mehr Personal, damit Arbeitnehmer:innen schneller Auskünfte und zu viel bezahlte Steuern zurückerhalten. 
  • Während Unternehmen Unwetterschäden über Jahre hinweg steuerlich absetzen können, dürfen Beschäftigte diese nur einmalig geltend machen und sind zudem mit dem steuerpflichtigen Einkommen begrenzt. Eine zeitlich unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Unwetterschäden auch für Arbeitnehmer:innen muss eingeführt werden.

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