Zugang zu FinanzOnline seit 1.10.2025
Seit 1. Oktober 2025 brauchen Sie für FinanzOnline einen zweiten Sicherheitsfaktor – entweder die ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Für alle, die ihre Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für das Jahr 2020 noch nicht erledigt haben, wird es höchste Zeit: Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2025. Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre eingereicht werden. Schenken Sie dem Fiskus kein Geld!
Nach dem Jahreswechsel verfällt der Anspruch auf eine etwaige Steuergutschrift für das Jahr 2020. Was aber tun, wenn noch nicht alle Belege erfasst sind? Der Steuerausgleich kann auch unvollständig – über FinanzOnline oder mittels Papierformular – bis zum letzten Tag des Jahres eingereicht werden. Damit ist die Frist gewahrt. Gegen den Einkommenssteuerbescheid 2020 kann man dann innerhalb eines Monats ab Zustellung eine Beschwerde einlegen. In diesem Schritt können nachträglich all jene Ausgaben und Posten geltend gemacht werden, die beim ersten Einreichen noch nicht berücksichtigt worden sind.
Tipp
Tipp für jene, die mittels Papierformular den Steuerausgleich machen: Für die Fristeinhaltung ist der Datumsstempel der Post entscheidend und nicht, wann der Antrag beim Finanzamt ankommt.
Seit Oktober ist der Einstieg in FinanzOnline nur noch mittels ID Austria oder einer alternativen Authenticator-App möglich. „Wer Unterstützung bei der ANV durch das AK-Steuerteam benötigt, muss die Registrierung der ID Austria oder einer alternativen Zugangsform vollständig abgeschlossen haben. Neben allen anderen relevanten Unterlagen sind auch Benutzername und Passwort der ID Austria zum vereinbarten Beratungstermin mitzubringen“, so die Expertin und betont abschließend: „Die AK ist keine Registrierungsbehörde und kann beim Einrichten der Apps nicht helfen!“
Sie brauchen Hilfe beim Steuerausgleich?
Wenden Sie sich an das AK-Steuerteam telefonisch unter 050 477-3002 oder per Mail an steuer@akktn.at
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