Theodor Körner Förderpreise
Mit den „Theodor Körner Förderpreisen" fördert der Theodor-Körner-Fonds junge WissenschafterInnen und KünstlerInnen, die schon jetzt exzellente Arbeit leisten und von denen noch weitere innovative Arbeiten erwartet werden können.
Zum Fonds
Der Theodor Körner Fonds wurde, initiiert von der Arbeiterkammer, im Jahr 1953 anlässlich des 80. Geburtstages des damaligen Bundespräsidenten Theodor Körner gestiftet.
Die Preise sind derzeit mit 5.000,- Euro dotiert. Dieser Betrag wird nicht zweckgewidmet vergeben, sondern steht den PreisträgerInnen zur freien Verfügung.
Neben den regulären Preisen des Theodor Körner Fonds wird jährlich ein Herbert Tumpel-Preis im Angedenken an Herbert Tumpel (1948-2018) verliehen. Dieser ist mit 7.000,- Euro dotiert und wird aus den wissenschaftlichen Einreichungen für den Theodor Körner Preis ausgewählt.
Gefördert werden
- wissenschaftliche Arbeiten mit gesellschaftspolitischer Relevanz aus den Bereichen Geistes- und Kulturwissenschaften, Rechtswissenschaft, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften und Technik. Neben eigenständigen Forschungsvorhaben können etwa auch Dissertations- und Habilitationsprojekte, sowie Designs für kompetitive Forschungsanträge (FWF oder gleichzuhaltend) eingereicht werden.
- künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Bildende Kunst und Kunstfotografie, Literatur, Musik (Komposition).
- Nicht gefördert werden können Auftragsarbeiten, sowie Bachelor- und Masterarbeiten beziehungsweise Diplomarbeiten.
Einreichung
- Der Förderpreis wird für „work in progress" vergeben, das heißt, die eingereichte Arbeit darf noch nicht fertig gestellt sein. Ausschlaggebend ist die allgemeine wissenschaftliche bzw. künstlerische Qualität der Arbeit. Der Förderpreis ist projektgebunden.
- Eingereichte künstlerische Arbeiten und wissenschaftliche Forschungen müssen entweder in Österreich geleistet werden oder einen inhaltlichen Österreichbezug aufweisen. Darüber hinaus können auch ÖsterreicherInnen einreichen, die an einer ausländischen Forschungsstätte oder Universität tätig sind.
- Für EinreicherInnen aus dem Wissenschaftsbetrieb gilt, dass ihr höchster akademischer Abschluss nicht länger als sechs Jahre zurückliegen darf. Grundsätzlich ist eine akademische Qualifikation keine zwingende Voraussetzung für eine Einreichung.
Begutachtung
Die eingereichten Projekte werden in einem zweistufigen Verfahren single-blind begutachtet. EinreicherInnen erhalten anschließend ein kurzes schriftliches Feedback.