Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen mit einem Einkommen unter der Lohnsteuergrenze können sich einen Teil der Sozialversicherung zurückholen.
Erwachsene können den Hauptschulabschluss (Pflichtschulabschluss) im Zweiten Bildungsweg nachholen: Der positive Abschluss ermöglicht den Zugang zu Berufsbildenden Mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule) und zu Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.).
Die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrstelle, Lehrvertrag) sind ohne positiven Pflichtschulabschluss sehr ungünstig. Auch für die Nostrifikation (Anerkennung) eines ausländischen Schulabschlusses kann es erforderlich sein, Prüfungen nachzuholen. Achtung: Dieser Abschluss (positive 8. Schulstufe) wird nicht automatisch mit der Erfüllung der Schulpflicht (von neun Jahren) erreicht, das Zeugnis der 4. Klasse Hauptschule/Neue Mittelschule/AHS bzw. der Pflichtschulabschluss braucht in allen Gegenständen eine positive Abschlussnote.
Lehrgänge, die auf den Pflichtschulabschluss vorbereiten, werden von Instituten der Erwachsenenbildung (z.B. BFI Wien oder Volkshochschulen) angeboten. Diese Vorbereitungslehrgänge sind ab dem Frühjahrssemester 2012 kostenfrei für die TeilnehmerInnen, weil mit der „Initiative Erwachsenenbildung“ die Teilnahmegebühren abgeschafft wurden.
Mittlerweile ist die Umstellung auf den neuen, erwachsenengerechten Pflichtschulabschluss erfolgt: Statt den bisherigen 13 schulischen Prüfungsfächern gibt es nun 4 Pflichtmodule und 2 Wahlpflichtmodule nach neuen Lehrplänen. Im neuen Modell können Prüfungen auch an den Instituten der Erwachsenenbildung abgelegt werden.
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