Fachkräfte-Stipendium
Das Stipendium fördert Ausbildungen von Erwachsenen, die bis Ende 2025 begonnen werden. Die AK fordert einen Ausbau des Fachkräftestipendiums.
Die Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeit mit Bildungsteilzeitgeld wurde mit 1.4.2025 abgeschafft.
Die gesetzlichen Regelungen zum Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Der Bezug von Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld ist darüber hinaus mit Übergangsregelungen noch möglich, wenn nachweislich (schriftlich) bis zum 28. Februar 2025 mit dem:der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz/ Bildungsteilzeit vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai 2025 beginnt.
Von einer bis 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz/ Bildungsteilzeit können Sie zurücktreten, wenn aufgrund der gesetzlichen Abschaffung das Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit dem:der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz/Bildungsteilzeit – allerdings ohne Bezug von Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld vom AMS – zu vereinbaren.
Für ein bis zum 31.3. zuerkanntes Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld aufgrund einer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit gilt nun Folgendes:
Bildungskarenz in Modulen
Wenn das erste Modul spätestens am 31. März begonnen hat, können weitere Module auch absolviert werden, wenn sie später (auch mit mehr als 62 Tagen Unterbrechung) beginnen. Es liegt ein Fortbezug eines bereits zuerkannten Weiterbildungsgeldes/Bildungsteilzeitgeldes vor. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Bildungskarenz-/Bildungsteilzeitvereinbarungen bis 28.2.2025 nachweislich (schriftlich) mit dem:der Arbeitgeber:in vereinbart wurden.
Unterbrechungen
Unvorhergesehene Unterbrechungen insb. durch Mutterschutz und KBG-Bezug schaden dem Fortbezug nicht, d.h. es kann im Anschluss wieder Weiterbildungsgeld bezogen werden.
Für Bildungskarenzen/Bildungsteilzeiten, die bis spätestens 28.2.2025 nachweislich (schriftlich) vereinbart wurden und die Bildungsmaßnahme bis 31.5. beginnt, gilt nun Folgendes:
Bildungskarenzen in Modulen
Wenn das erste Modul spätestens am 31.5 begonnen hat, können weitere Module auch absolviert werden, wenn sie später (auch mit mehr als 62 Tagen Unterbrechung) beginnen. Es liegt ein Fortbezug eines bereits zuerkannten Weiterbildungsgeldes/ Bildungsteilzeitgeldes vor.
Unterbrechungen
Unvorhergesehene Unterbrechungen insb. durch Mutterschutz und KBG-Bezug schaden dem Fortbezug nicht, d.h. es kann im Anschluss wieder Weiterbildungsgeld bezogen werden.
Zur Frage, was unter „nachweislich vereinbart“ zu verstehen ist
Dem Schriftlichkeitserfordernis genügt auch eine E-Mail-Kommunikation oder ein unterfertigtes Protokoll eines Mitarbeiter:innengespräches. Die schriftliche Vereinbarung muss ein Datum enthalten.
Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld wird für Verlängerungen mit Beginn ab 1.4.2025 nur gewährt, wenn die Vereinbarung über die Verlängerung nachweislich vor dem 1.3.2025 getroffen wurde und die Weiterbildungsmaßnahme bis spätestens 31.5.2025 beginnt.
Ein Fortbezug der Leistung ist nur vorgesehen, wenn die Ausbildung in Modulen erfolgt (siehe oben Bildungskarenz in Modulen) oder es sich um eine unvorhersehbare Unterbrechung handelt.
Wichtig: Bereits erfolgte Abweisungen trotz Vorliegen der oben angeführten Voraussetzungen werden nur mit Antrag der betreffenden Personen durch das AMS berichtigt!
Sollten Sie vom AMS bereits eine Abweisung erhalten haben und nicht klar sein, ob Sie unter eine der oben angeführten Regelungen fallen, lassen Sie dies jedenfalls beim AMS abklären!
Mit 1. Jänner 2026 soll es ein neues Modell für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit geben. Dazu liegen aber noch keine konkreten Regelungen vor. Wir werden Sie hier – wie immer – als gesetzliche Arbeitnehmer:innenvertretung auf dem Laufenden halten!
Für jede Arbeitsstunde weniger in der Woche zahlt das AMS € 1,05 „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag (Wert 2025). Das heißt ...
Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen in der Bildungsteilzeit aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.
Laut derzeitiger Verwaltungspraxis des AMS schadet die Leistung von Mehrstunden dem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld nicht, wenn diese zeitnah in Zeitausgleich verbraucht werden. Überstunden stehen einem Bildungsteilzeitgeldbezug jedoch entgegen.
Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).
Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).
Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zuständigen AMS stellen (abhängig vom Wohnsitz).
Voraussetzungen
Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige - hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Abbruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprachkurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung.
Ein einmaliger Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist zulässig.
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