Bild­ungs­teil­zeit

Die Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeit mit Bildungsteilzeitgeld wurde mit 1.4.2025 abgeschafft.

Die gesetzlichen Regelungen zum Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Der Bezug von Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld ist darüber hinaus mit Übergangsregelungen noch möglich, wenn nachweislich (schriftlich) bis zum 28. Februar 2025 mit dem:der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz/ Bildungsteilzeit vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai 2025 beginnt.

Arbeitsrechtlich gilt

Von einer bis 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz/ Bildungsteilzeit können Sie zurücktreten, wenn aufgrund der gesetzlichen Abschaffung das Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit dem:der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz/Bildungsteilzeit – allerdings ohne Bezug von Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld vom AMS – zu vereinbaren. 

Folgende Übergangsregelungen gelten ab 1.4.2025

Für ein bis zum 31.3. zuerkanntes Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld aufgrund einer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit gilt nun Folgendes: 

Bildungskarenz in Modulen
Wenn das erste Modul spätestens am 31. März begonnen hat, können weitere Module auch absolviert werden, wenn sie später (auch mit mehr als 62 Tagen Unterbrechung) beginnen. Es liegt ein Fortbezug eines bereits zuerkannten Weiterbildungsgeldes/Bildungsteilzeitgeldes vor. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Bildungskarenz-/Bildungsteilzeitvereinbarungen bis 28.2.2025 nachweislich (schriftlich) mit dem:der Arbeitgeber:in vereinbart wurden.

Unterbrechungen
Unvorhergesehene Unterbrechungen insb. durch Mutterschutz und KBG-Bezug schaden dem Fortbezug nicht, d.h. es kann im Anschluss wieder Weiterbildungsgeld bezogen werden. 

Für Bildungskarenzen/Bildungsteilzeiten, die bis spätestens 28.2.2025 nachweislich (schriftlich) vereinbart wurden und die Bildungsmaßnahme bis 31.5. beginnt, gilt nun Folgendes: 

Bildungskarenzen in Modulen
Wenn das erste Modul spätestens am 31.5 begonnen hat, können weitere Module auch absolviert werden, wenn sie später (auch mit mehr als 62 Tagen Unterbrechung) beginnen. Es liegt ein Fortbezug eines bereits zuerkannten Weiterbildungsgeldes/ Bildungsteilzeitgeldes vor.

Unterbrechungen
Unvorhergesehene Unterbrechungen insb. durch Mutterschutz und KBG-Bezug schaden dem Fortbezug nicht, d.h. es kann im Anschluss wieder Weiterbildungsgeld bezogen werden.  

Zur Frage, was unter „nachweislich vereinbart“ zu verstehen ist
Dem Schriftlichkeitserfordernis genügt auch eine E-Mail-Kommunikation oder ein unterfertigtes Protokoll eines Mitarbeiter:innengespräches. Die schriftliche Vereinbarung muss ein Datum enthalten.  

Verlängerungen der Bildungskarenz/Bildungsteilzeit

Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld wird für Verlängerungen mit Beginn ab 1.4.2025 nur gewährt, wenn die Vereinbarung über die Verlängerung nachweislich vor dem 1.3.2025 getroffen wurde und die Weiterbildungsmaßnahme bis spätestens 31.5.2025 beginnt.  

Fortbezug der Leistung nach Unterbrechung

Ein Fortbezug der Leistung ist nur vorgesehen, wenn die Ausbildung in Modulen erfolgt (siehe oben Bildungskarenz in Modulen) oder es sich um eine unvorhersehbare Unterbrechung handelt.  

Wichtig: Bereits erfolgte Abweisungen trotz Vorliegen der oben angeführten Voraussetzungen werden nur mit Antrag der betreffenden Personen durch das AMS berichtigt!  

Sollten Sie vom AMS bereits eine Abweisung erhalten haben und nicht klar sein, ob Sie unter eine der oben angeführten Regelungen fallen, lassen Sie dies jedenfalls beim AMS abklären!  

Wird es 2026 wieder eine Bildungskarenz geben?

Mit 1. Jänner 2026 soll es ein neues Modell für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit geben. Dazu liegen aber noch keine konkreten Regelungen vor. Wir werden Sie hier – wie immer – als gesetzliche Arbeitnehmer:innenvertretung auf dem Laufenden halten!

Wie hoch die Unterstützung ist

Für jede Arbeitsstunde weniger in der Woche zahlt das AMS € 1,05 „Bild­ungs­teil­zeit­geld“ pro Tag (Wert 2025). Das heißt ... 

  • eine Reduktion von 40 auf 30 Stunden pro Woche ergibt 10 Wochenstunden weniger, also 10 × 1,05 = € 10,50 pro Tag und monatlich € 315,00 (bei 30 Tagen).

  • eine Reduktion von 40 auf 20 Stunden, also um 50%, ergibt 20 x 1,05 = € 21 pro Tag und monatlich € 630,00 (bei 30 Tagen)


Wie viele Stunden Sie reduzieren können

Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen in der Bildungsteilzeit aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeit­en und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

Mehr-/Überstunden in der Bildungsteilzeit?

Laut derzeitiger Verwaltungspraxis des AMS schadet die Leistung von Mehr­stunden dem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld nicht, wenn diese zeitnah in Zeitausgleich verbraucht werden. Überstunden stehen einem Bild­ungs­teil­zeit­geld­be­zug jedoch entgegen.

Wofür Sie Bildungsteilzeit nehmen können

Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange Sie in Bildungsteilzeit gehen können

Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo Sie den Antrag stellen

Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zu­ständ­ig­en AMS stellen (abhängig vom Wohnsitz).

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben.
  • Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochen­stunden-Arbeitszeit vollversicherungspflichtig, d.h. über der Geringfügigkeitsgrenze, be­schäftigt sein.  
  • Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bild­ungs­teil­zeit, wann sie beginnt und wann sie endet.

Aus- oder Weiterbildung nachweisen

Ja, das müssen Sie (z.B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüf­ung­en über 2 Se­mest­er­wochen­stunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Se­mester oder bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht er­bringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zu­rück­ford­ern!

Wofür sich die Bildungsteilzeit eignet

Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige - hier ist die Be­last­ung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Ab­bruch. Oder für die Berufsreifeprüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierungen, z.B. ein Intensiv-Sprach­kurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außer­ordent­liche Lehrabschlussprüfung.

Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit?

Ein einmaliger Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit oder umgekehrt ist zulässig.

Links

Kontakt

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Bildung, Jugend und Kultur
Tel. : 050 477-2302
E-Mail: bildung@akktn.at

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