Arbeitszeit
Hier erfährst du, welche Arbeitszeiten für Jugendliche erlaubt sind und wann Ausnahmen möglich sind.
Der Lehrbetrieb ist für die Anmeldung zur Berufsschule verantwortlich. Die Anmeldung muss spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses erfolgen.
Während des Berufsschulbesuchs sind Lehrlinge von der Arbeit freigestellt. Die Lehrlingsentschädigung wird weiterhin ausbezahlt.
Eine vollständige oder teilweise Befreiung vom Berufsschulbesuch ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn
Über eine Befreiung entscheidet die Schulleitung oder die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes.
Für jeden Lehrberuf gilt ein eigener Lehrplan. Er umfasst Pflichtgegenstände sowie – je nach Lehrberuf – Freigegenstände und unverbindliche Übungen.
Die Leistungen werden mit Schularbeiten, Tests und mündlichen Prüfungen beurteilt. Die Termine für Schularbeiten müssen zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben werden.
Wird eine Berufsschulklasse nicht erfolgreich abgeschlossen, kann sie grundsätzlich im nächsten Schuljahr wiederholt werden.
Bei lehrgangs- oder saisonmäßig geführten Berufsschulen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Wiederholung im selben Jahr möglich. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb.
Lehrbetriebe können für die dadurch entstehenden Kosten – insbesondere die Bruttolehrlingsentschädigung beziehungsweise den Lohn sowie Internatskosten – bei der zuständigen Lehrlingsstelle eine Förderung beantragen.
Viele Berufsschulen bieten ein Internat an.
Lehrlinge müssen dort nur wohnen, wenn sie ihre Berufsschulpflicht anders nicht erfüllen können.
Die Internatskosten trägt grundsätzlich der Lehrbetrieb. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er bei der zuständigen Lehrlingsstelle einen Kostenersatz beantragen.
Kein Kostenersatz wird für Lehrbetriebe des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes gewährt.
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