Karenz für Adoptiv- oder Pflege­eltern

Wenn Sie ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen, gelt­en für Sie die Karenzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes und des Väter­karenz-­Gesetzes.

Wer hat Anspruch auf Karenz?

Anspruch auf Karenz haben Arbeitnehmer:innen, die alleine oder gemeinsam mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen und mit diesem im selben Haushalt leben. 

Sie können die Karenz mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zweimal teilen. Ein Karenz­teil muss mindestens 2 Monate betragen. Beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson können die Eltern gleichzeitig 1 Monat Karenz in An­spruch nehmen.

Achtung! 

Dadurch endet die Gesamtdauer der Karenz um einen Monat früher!

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Mit der Mitteilung der Adoption bzw. der Übernahme in Pflege treten die Wirkungen des Kündigungsschutzes ein. Die Mitteilung muss das Verlangen auf Inanspruchnahme einer Karenz enthalten. 

Wie lange kann ich in Karenz gehen?

Die Karenz beginnt für Sie oder Ihre Partnerin oder Ihrem Partner frühestens mit dem Tag, an dem Sie das Kind adoptieren oder in unentgeltliche Pflege genommen haben. Die Karenz dauert längstens bis zum Tag, der vor dem zweiten Ge­burts­tag des Kindes liegt.

Wenn das Kind schon ein bisschen älter ist…

  • Wenn Sie ein Kind adoptieren oder in Pflege nehmen, das älter als 18 Monate aber noch keine zwei Jahre alt ist, können Sie bis zu 6 Monate lang in Karenz gehen.

  • Wenn Sie ein Kind adoptieren oder in Pflege nehmen, das zwischen 2 und 7 Jahre alt ist, können Sie ebenfalls bis zu 6 Monate lang in Karenz gehen.

Aufgeschobene Karenz

Bei Adoption vor dem zweiten Geburtstag können drei Monate der Karenz bis zum siebten Geburtstag aufgeschoben werden. Wird ein älteres Kind adoptiert, besteht diese Möglichkeit nicht.

Elternteilzeit für Adoptiv- und Pflegeeltern

Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternteilzeit in Anspruch nehmen.

  • Sie haben vor, sofort mit der Übernahme oder Adoption des Kindes in Elternteilzeit zu gehen? Dann informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin sofort über Beginn und Dauer der geplanten Karenz.

  • Sie haben vor, zuerst in Karenz und anschließend in Elternteilzeit zu gehen? Dann gelten die üblichen Spielregeln für Elternteilzeit. Mehr Infos dazu finden Sie im Artikel "Elternteilzeit".

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Familienbeihilfe

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