„MeToo“ ist auch am Arbeitsplatz Thema
Die häufigste Form der Diskriminierung ist sexuelle Belästigung. Die AK bietet spezielle Beratung und geht gegen Diskriminierung auch gerichtlich vor.
Mit dem Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ hat die AK Kärnten vor rund 1,5 Jahren eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, die neben den Themen Mutterschutz, Karenz, Förderungen und Familienleistungen die Thematik der Gleichstellung sowie Diskriminierung aufnimmt. AK-Präsident Goach: „Beruf und Familie zu vereinbaren, ist nicht einfach, die Zeitressourcen sind knapp. Deshalb ist es wichtig, an einer Stelle sämtliche Infos zu erhalten. Fast 12.000 Beratungen im Jahr 2022 zeigen, wie dringend wir gebraucht werden. Und eines ist klar: Vor allem die Situation von Frauen in der Berufswelt muss weiter verbessert werden!“
Die AK Kärnten bietet seit jeher ein umfassendes Service für Eltern an. Die Beratung reicht von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg und umfasst besonders die Themen Karenz und Kinderbetreuungsgeld. Mit 1. Oktober 2021 wurde das Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ geschaffen, um Familien und explizit Frauen zu unterstützen.
Dass man mit dem Referat den Zeitgeist getroffen hat, bestätigt die Statistik. Exakt 11.851 Beratungen wurden durchgeführt: Davon 8.959 am Telefon, 1.472 erfolgten schriftlich und 1.363 Beratungen fanden persönlich statt. „Im Vorjahr kamen in Kärnten 4.448 Kinder zur Welt. Viele Eltern haben wir mit unserer Beratung begleitet“, zeigt sich Goach stolz und betont: „Mit diesem Service haben wir ein Alleinstellungsmerkmal in Kärnten!“
„Wenn ein Kind unterwegs ist, benötigen nicht nur die Mütter Beratung, sondern auch die Väter!“, weiß Michaela Eigner-Pichler, die das Referat – mit insgesamt fünf Mitarbeiterinnen – seit 1. Oktober 2021 leitet und führt aus: „Eltern informieren sich in erster Linie über die Varianten des Kinderbetreuungsgeldes, wie lange sie in Karenz gehen können und wie sich der Wiedereinstieg nach der Karenz, möglicherweise in Elternteilzeit, gestalten lässt.“
Das BFG-Referat übernimmt auch die Vertretung vor Gericht. „Klagen und die Vertretung vor Gericht selbst, werden durch uns durchgeführt. Eine wertvolle Vernetzung und ein ständiger Austausch mit den Richterinnen und Richtern des Landesgerichts Klagenfurt als Arbeits- und Sozialgericht wird damit gewährleistet und lässt uns ständig am Puls der Zeit sein“, so die Juristin.
Seit nunmehr 20 Jahren gibt es das Kinderbetreuungsgeld (KBG) – dieses hat im Jahr 2002 das frühere Karenzgeld abgelöst. Das Gesetz wurde insgesamt rund 20 Mal novelliert. Doch nicht nur Eltern sind gefordert: In den Jahren 2019 und 2020 entfiel mehr als ein Drittel der Entscheidungen des für Sozialrechtssachen zuständigen 10. Senats des Obersten Gerichtshofes auf Streitigkeiten rund um das KBG und den Familienzeitbonus (Papamonat). „Die Anspruchsvoraussetzungen für das KBG und den Familienzeitbonus sind oft sehr kompliziert und streng formalistisch, wodurch viele Eltern überfordert sind. Hier ist es unsere Aufgabe, Eltern mit unserer Beratung zur für sie besten Variante zu führen“, betont Eigner-Pichler.
Die Corona-Pandemie hat Frauen und Familien im Allgemeinen besonders schwer getroffen. Frauen arbeiten als Systemerhalterinnen. Sie trugen und tragen – vor allem im Homeoffice – die Hauptlast der Hausarbeit und Kinderbetreuung und sind überdies stark von Arbeitslosigkeit betroffen. „Die AK als Sozialpartnerin und zentrale Mitgestalterin der österreichischen Sozial- und Wirtschaftspolitik hat sich stets gesellschaftspolitischen Herausforderungen gestellt und sich auch in der Pandemie der Situation der Frauen und Familien angenommen“, so Goach und betont: „Die Schaffung dieses Referates war uns eine Herzensangelegenheit! In den nächsten Jahren sind weitere Sensibilisierungsmaßnahmen notwendig, um die Situation von Frauen in der Berufswelt, insbesondere bei der Bezahlung und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu verbessern. Dafür setzen wir uns ein!“
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe der AK. Die Schaffung eines entsprechenden Beratungsangebotes ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen“, unterstreicht Goach und führt aus: „Gerade im letzten Jahr hat die AK Kärnten im frauenpolitischen Bereich gezeigt, dass sie keine statische Institution ist, sondern vielmehr durch das Einbringen diverser Klagen letztendlich Impulse für Gesetzesinitiativen und sogar Gesetzesänderungen gegeben hat.“ Um die Situation für Familien, insbesonders jedoch für Frauen, in der Arbeitswelt zu verbessern, fordert die Arbeiterkammer Kärnten:
Zum Service der AK zählen zum Beispiel „Elternfrühstücke“, Beratungstage in allen AK-Bezirksstellen Kärntens sowie zahlreiche Fachbroschüren.
Serviceline „Beruf und Familie“
jeden Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer: 050477-1005
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