Familienbeihilfe
Sie haben Anspruch für Ihre Kinder, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Das Wochengeld ist ein Ersatz für Ihr sonstiges Einkommen, denn während des genannten Zeitraums herrscht absolutes Beschäftigungsverbot. Als Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen bekommen Sie diese Geldleistung für folgenden Zeitraum:
Wenn das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, verlängert sich der Bezug des Wochengeldes nach der Entbindung um die Zeit, die das Baby zu früh geboren ist. Für den gesamten Zeitraum vor und nach der Geburt gebührt Ihnen ein Wochengeld von mindestens 16 Wochen.
Manchmal brauchen werdende Mütter besondere Schonung, weil sonst Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind. Fachärztinnen und -ärzte für Gynäkologie oder für Innere Medizin können jegliche Berufstätigkeit untersagen (= individuelles Beschäftigungsverbot). In einigen Ausnahmefällen sind Arbeitsinspektionsärztin bzw -arzt , Amtsärztin oder Amtsarzt dafür zuständig.
Damit Sie finanziell abgesichert sind, erhalten Sie auch während des individuellen Beschäftigungsverbots Wochengeld. Nach der Geburt bekommen Sie das Wochengeld für zumindest weitere acht Wochen.
Nach einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung bekommen Sie das Wochengeld mindestens zwölf Wochen lang nach der Geburt. Falls das Baby vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, verlängert sich der Wochengeldbezug nach der Geburt auf höchstens sechzehn Wochen.
Wochengeld beantragen
Das Wochengeld muss bei der zuständigen Krankenkasse (z.B. ÖGK) beantragt werden. Legen Sie eine ärztliche Bestätigung und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihres Betriebes vor.Die Höhe des Wochengeldes errechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Dazu kommt noch ein Zuschlag für Sonderzahlungen.
Wenn Sie gerade in Bildungskarenz sind, wird das Wochengeld vom Arbeitsverdienst der letzten drei Monate vor dem Weiterbildungsgeldbezug berechnet.
Anspruch auf Wochengeld besteht, wenn die Schutzfrist für das nachfolgende Kind noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld beginnt. Frauen, die schwanger werden, noch während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben nun Anspruch auf Sonderwochengeld.
Tipp
Höhe des Wochengelds beim einkommensabhängigen KBG:Sie haben Anspruch auf Sonderwochengeld, wenn Sie sich zum Beginn des Mutterschutzes in einer gesetzlichen Elternkarenz befinden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen. Der Anspruch gilt rückwirkend, wenn Ihr Mutterschutz ab 1. September 2022 oder später begonnen hat.
Sie haben auch dann Anspruch auf Wochengeld in der Höhe des Sonderwochengeldes, wenn
In diesen beiden Fällen wird ein sogenannter Günstigkeitsvergleich durchgeführt, der zu einem höheren Wochengeld führen kann.
Sonderwochengeld erhalten Sie in der Höhe Ihres erhöhten Krankengeldes: Das sind 60 Prozent des letzten Arbeitsverdienstes vor Ihrer Karenz. Liegt dieser Zeitraum in einem vergangenen Kalenderjahr, so wird der Verdienst valorisiert.
Achtung!
Sie müssen dafür einen Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger, wie z.B. bei der ÖGK, bis spätestens 30. Juni 2025, stellen.
Für den Fall, dass kein Anspruch auf Wochengeld (bzw. Sonderwochengeld) besteht, kann Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt bezogen werden.
Anspruch auf Wochengeld haben auch geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert sind. In diesem Fall beträgt das tägliche Wochengeld 11,35 Euro (2024).
Das Wochengeld wird aus dem Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Schutzfristbeginn bemessen. In dieser Zeit dürfen schwangere Frauen aber keine Überstunden mehr machen. Dies hat bisher zu Einkommensverlusten beim Wochengeld geführt. Der OGH hat entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte vor Meldung der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind.
Das Wochengeld ist gleichzeitig Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG). Das ea KBG beträgt 80% des Wochengeldes - maximal jedoch € 76,60 (2024) pro Tag. Eine nachträgliche Erhöhung des Wochengeldes kann auch zu einem höheren ea KBG führen. Allerdings müssen Sie die Nachberechnung des ea KBG innerhalb einer kurzen Frist gesondert bei der bezugsauszahlenden Sozialversicherung schriftlich beantragen.
Achtung Frist!
Sie können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über Ihren höheren Wochengeldanspruch auch die Neuberechnung Ihres ea KBG bei der zuständigen Sozialversicherung schriftlich beantragen.© 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477