Außerordentliche Kündigung bei Tariferhöhungen
Kaum haben Sie den supergünstigen Handyvertrag unterschrieben, zieht der Anbieter die Preisschraube an: Er erhöht die Tarife oder führt neue Gebühren ein. Geht das rechtlich überhaupt? Leider ja, aber der Telefonanbieter muss folgende Spielregeln einhalten:
1. Rechtzeitig informieren
Der Telefonbetreiber muss Sie über die geplante Änderung informieren, und zwar schriftlich und mindestens 3 Monate bevor der Tarif erhöht wird.
2. Über Kündigungsrecht aufklären
Der Telefonbetreiber muss Sie auch darüber aufklären, dass Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht haben, und zwar so lange, bis die Änderung in Kraft tritt. Das heißt, Sie können kostenlos aus dem bestehenden Vertrag aussteigen, bis die Preiserhöhung wirksam wird.
3. Beim Kündigen auf Nummer sicher gehen
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, gehen Sie auf Nummer sicher: Schicken Sie einen eingeschriebenen Brief an den Anbieter und heben Sie den Postbeleg gut auf. So können Sie im Zweifelfsfall beweisen, dass Sie aus dem Vertrag aussteigen wollten, bevor die Tarifänderungen in Kraft getreten sind.
Mit der Kündigung endet ihr Vertrag. Dafür darf Ihnen der Telefonbetreiber keine Kosten in Rechnung stellen. Wollen Sie Ihr bei Vertragsabschluss erhaltenes Smartphone weiterhin behalten, können Abschlagszahlungen fällig werden. Details dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.
Tipp
Welcher Anbieter hat den günstigsten Tarif für mein Nutzungsverhalten? Finden Sie es heraus mit unserem Handytarifrechner!