Giro­konto wech­seln

Sie überlegen, Ihr Girokonto zu wechseln? Was Ihre Rechte sind und wo­rauf Sie achten sollten.

Banken müssen Kontowechsel-Service anbieten

Früher haben die österreichischen Banken freiwillig angeboten, neuen Giro­konto-KundInnen beim „Übersiedeln“ zu helfen – damit kein Dauerauftrag auf der Strecke bleibt oder das Gehalt auf dem  korrekten Konto landet. Diese Art der Unterstützung durch die neue Bank ist nun verpflichtend und auch die alte Bank muss mithelfen.

Alle Details zum Kontowechsel-Service

  • Mit den Kontowechselservice wird die neue Bank beauftragt. Dazu müssen Sie eine Ermächtigung erteilen. Eine Kopie davon geht an Sie.

  •  Sie möchten Ihre ZahlerInnen und ZahlungsempfängerInnen selbst vom Konto­wechsel informieren? Dann muss Ihnen die Bank dafür entsprechende Musterschreiben zur Verfügung stellen.

  • Voraussetzung für das Kontowechselservice ist, dass beide beteiligten Bank­en in Österreich ansässig sind. Bei einer Kontoeröffnung in einem anderen EU-Staat muss die österreichische Bank nur die entsprechenden In­formationen über bestehende Aufträge, Lastschriften und Gutschriften un­ent­gelt­lich zur Verfügung stellen und Sie müssen den Wechsel der Aufträge selbst mit Ihrer neuen Bank durchführen.

  • Die Banken sind verpflichtet, eine Information über die Details des Konto­wechsels in den Filialen und auf ihrer Internetseite anzubieten. So können Sie sich etwa vorab informieren, ob Sie die Bank mit allen Aufgaben des Konto­wechselservice beauftragen möchten und wie die Fristen für die ein­zel­nen Schritte sind.

  • Die neuen gesetzlichen Fristen sind etwas kürzer als bisher üblich: Die neue Bank ist verpflichtet, innerhalb von 2 Geschäftstagen nach dem Auftrag zum Kontowechsel die alte Bank zu kontaktieren. Die bisherige Bank muss die an­geforderten Daten zu den bestehenden Zahlungsaufträgen innerhalb von 5 Tagen ab Verständigung an die neue Bank übermitteln. Diese muss wie­de­r­um innerhalb von 5 Tagen die Umstellung durchführen und den Zahl­er­Inn­en und ZahlungsempfängerInnen die neuen Kontodaten mitteilen.

  • Neu ist, dass auch verfügbare Daten zu Lastschrift-Einzügen und wie­der­kehr­end­en Zahlungseingängen (mindestens 2 Eingänge vom gleichen Zahl­er, z.B. Gehalt, Pension, Beihilfen) innerhalb der letzten 13 Monate von der alten Bank zur Verfügung gestellt werden müssen.
  •  Entgelte (d.h. Bankgebühren) im Zuge des Kontowechsels dürfen für den Zu­gang zu den personenbezogenen Daten der Zahlungsaufträge keine ver­langt werden. Banken dürfen nur dann ein Entgelt für eine andere Dienst­leist­­ung im Rahmen des Kontowechsels verlangen, wenn das im Konto­ver­trag ausdrücklich vereinbart ist. Das Entgelt muss außerdem angemessen sein und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein.

  • Kontoschließung: Wann das alte Konto geschlossen werden soll, be­stimmt­en Sie. Allfällige vertragliche Kündigungsfristen müssen zwar eingehalten wer­den. Diese dürfen aber nicht mehr als einen Monat betragen. Konto­ge­bühr­en für das alte Konto dürfen bis dahin anteilig verrechnet werden. Wenn der Kontosaldo negativ ist, kann das Konto nicht geschlossen werden und der Kontoinhaber wird von der alten Bank darüber informiert. Zahl­ungs­in­strumente, etwa die Bankomatkarte, dürfen nicht vor dem Datum blockiert werden, das Sie für die Kontoschließung bestimmt haben – außer es liegt ein besonderer Sperrgrund vor.

Rechtsgrundlage

Der verpflichtende Kontowechselservice ist in den Paragrafen §§ 14 bis 21 des neuen Verbraucherzahlungskonto-Gesetzes geregelt.

Tipps zum Kontowechsel

Vergleichen Sie!

Wenn Sie ihr Konto wechseln möchte, sollten Sie nicht gleich zur nächstbesten Bank gehen. Das Angebot ist groß.

Analysieren Sie Ihr persönliches Nutzungsverhalten

Welche Konditionen kommen Ihnen am meisten entgegen? Derzeit gibt es Konten auf Basis der Einzelpreisverrechnung, Pauschalkonten, die alle Buch­ungen inkludieren, und auch sehr viele gemischte Kontomodelle.

Tipp

Das beste Angebot für Ihr Nutzungsverhalten finden? Der AK Bankenrechner hilft Ihnen dabei.

Bankomatkarte?

Fragen Sie nach, wann Sie die neue Bankomatkarte bekommen, damit Sie nicht überraschend ohne Bargeld dastehen.

Vertragsunterlagen

Wichtig ist, dass man alle Vertragsunterlagen zum neuen Konto von der Bank bekommt, auch die vollständigen Preiskonditionen. Denn eine Änderung des Kontovertrages, insbesondere Preiserhöhungen oder die Einführung neuer Spesen muss mit Ihnen vereinbart werden, weshalb der ursprüngliche Konto­ver­trag aufbewahrt werden sollte.

Hinterfragen Sie Kosten und Konditionen

Schreiben von Banken immer kritisch, wenn es um Kontoumstellungen geht, Änderungen oder Kostenerhöhungen der Kontopakete sowie die Einführung bestimmter neuer Gebühren, etwa Bankomatbehebungsgebühren. Lesen Sie alles genau durch. Wenn Nachteile daraus zu befürchten sind, kann man den Änderungen widersprechen.

Kontopaket hinterfragen

Auch wenn Sie Ihr Konto nicht wechseln möchten, sollten Sie hin und wieder das eigene Kontopaket hinterfragen und prüfen. Schauen Sie etwa, ob bei Ihr­er Hausbank ein günstigeres oder besseres Paket erhältlich ist. Aktuell gibt es aber bei etlichen Banken neue Kontopakete, die durchschnittlich um einiges teurer sind, als noch vor einem Jahr.

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum