Was tun im Schadensfall?
Was müssen Sie tun, wenn das Gepäck verloren ging, Sie im Urlaub erkrankten und einen Arzt benötigten?
Je nach Problem können unterschiedliche Maßnahmen zu treffen sein:
- Gepäckverlust beim Flugunternehmen bzw. Reiseveranstalter anzeigen (Bestätigung für Reisegepäckversicherung),
- der Versicherung den Schaden melden,
- rechtzeitig beim Reiseanbieter oder Versicherer die Reise stornieren. Die Fristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen/Allgemeinen Reisebedingungen/Hotelvertragsbedingungen,
- die z. B. bei Diebstahl oder Raub Ihres Koffers in den Versicherungsbedingungen vorgeschriebene polizeiliche Anzeige erstatten (Reisegepäckversicherung),
- die im Krankheitsfall zur Vorlage bei der Versicherung notwendigen Behandlungsbestätigungen und Rechnungen übermitteln (Reisekrankenversicherung),
- die Bestätigung des Arztes einholen, wann ein Reisestornogrund, z. B. Erkrankung aufgrund der Sie die Reise stornieren müssen, tatsächlich eingetreten ist oder absehbar war (Reisestornoversicherung),
- den Nachweis dafür vorlegen, dass bestimmte Sachen abhandengekommen (Rechnungen, Fotos vom Inhalt des Koffers vor Abreise, Gegenstandsliste an Reisegepäckversicherung) oder bestimmte Umstände erst nachträglich eingetreten sind, wie z. B. die Erkrankung, die erst nach Urlaubsbeginn akut wurde (Beweis durch Befund gegenüber Reisekrankenversicherung).
Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?
- Verlangen Sie eine „qualifizierte“ Begründung.
- Sie können Ihre Ansprüche binnen eines Jahres (ab schriftlicher Ablehnung der Leistung) gerichtlich geltend machen.
- Wenden Sie sich an die AK-Konsumentenberatung und holen Sie Rat ein.