Fat Killer-Pillen: Nur Geld­börsel wird schlanker

Ihnen wurden gerade „Fat Killer“-Pillen geliefert? Sie können sich gar nicht er­innern, diese bestellt zu haben? Dann sind Sie nicht allein.

Derzeit rufen sehr viele Menschen in unserer Konsumentenberatung an und erzählen sehr ähn­lichen Geschichten: Sie alle haben eine Facebook-Anzeige von „Fat Killer“ ge­seh­en,  teilweise angeklickt und sich informiert, nie aber kost­en­pflicht­ig be­stellt. Trotzdem wurde ihnen ein Paket mit den Pillen zu­ge­stellt. Rechnung in­klusive.

Was Sie jetzt tun können

Sie haben die Pillen sicher nicht bestellt

Wenn Sie etwas bekommen, ohne es bestellt zu haben, gilt das als un­er­wünschte Warenzusendung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Sie mit den Pillen machen, was Sie wollen – wegwerfen, aufheben, einnehmen.

Einzige Ausnahme: Die Ware ist für jemand anderen bestimmt und Sie haben die Lieferung irrtümlich bekommen. Dann müssten Sie den Absender auf den Irrtum aufmerksam machen.

Sie haben die Pillen bestellt

Sie haben die Pillen bestellt, aber inzwischen Ihre Meinung geändert? Wenn Sie das Mittel doch nicht mehr wollen, können Sie Ihre Bestellung rückgängig machen. Für Bestellungen im Internet gilt Folgendes:

  • Sobald Sie die Ware erhalten, können Sie 14 Tage lang vom Kauf zu­rück­tret­en (sofern das Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält, sonst haben Sie sogar noch länger Zeit)

  • Schicken Sie dem Händler einen eingeschrieben Brief und erklären Sie Ihren Rücktritt. Eine Vorlage dazu finden Sie hier…

  • Heben Sie eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg zu Beweiszwecken gut auf.

  •  Schicken Sie die Pillen zurück.

Achtung

Vom Konsum der Fat Killer Pillen raten wir ab: Es gibt keine genauen Hinweise auf die Inhaltsstoffe. Sie können unter Umständen auch negative Auswirkungen auf Körper und Gesundheit haben. Mehr Infos über „Wundermittel gegen Übergewicht“ finden Sie in unserer Broschüre …

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