Geräte-Retter-Prämie
Die Geräte-Retter-Prämie erhalten Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich für Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten.
Viele Geräte funktionieren nur wenige Jahre und gehen oft kurz nach Ablauf der Garantie oder Gewährleistung kaputt. Zufall oder Absicht? Hier erfahren Sie, was hinter dem Begriff „Obsoleszenz“ steckt, welche Rechte Sie haben und welche neuen EU-Regeln langlebigere und reparierbare Produkte fördern sollen.
Der Akku der elektrischen Zahnbürste fällt kurz nach der Garantie aus – viele Konsument:innen haben das schon erlebt. Bei manchen Geräten, etwa Wäschetrocknern oder Mixern, werden Kunststoff und Metall so kombiniert, dass Teile schneller verschleißen. Fachleute sprechen dabei von Obsoleszenz. Gemeint sind Produkte, die früher kaputtgehen als erwartet und sich oft gar nicht oder nur mit hohem Aufwand reparieren lassen.
Studien der AK zeigen: Konsument:innen wünschen sich vor allem langlebige Produkte, die sich einfach reparieren lassen.
In der Praxis ist das häufig nicht möglich. Oft fehlen Ersatzteile oder eine Reparatur ist so teuer, dass sich der Neukauf eher lohnt. Dadurch entsteht unnötiger Elektroschrott.
Für bewegliche Waren – zum Beispiel Kaffeemaschinen oder Fernseher – gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.
Die AK weist das Argument zurück, Hersteller müssten minderwertige Bauteile verwenden, weil Konsument nur möglichst günstige Produkte kaufen wollen.
Ein Beispiel: Hochwertigere Elektrolytkondensatoren, die etwa in CD-Playern oder Spielkonsolen verbaut werden, kosten oft nur wenige Cent mehr. Gleichzeitig können sie die Lebensdauer eines Geräts um Jahre verlängern.
Die AK fordert deshalb, dass Hersteller wieder langlebigere und leichter reparierbare Produkte auf den Markt bringen.
Die EU-Ökodesign-Verordnung legt für bestimmte Produkte fest, dass sie langlebig und reparierbar sein müssen.
Außerdem müssen Hersteller für manche Geräte Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum bereitstellen. Das gilt zum Beispiel für:
Für diese Geräte müssen Ersatzteile zwischen sieben und zehn Jahren nach dem Verkauf des letzten Geräts verfügbar sein.
Künftig sollen diese Vorgaben auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.
Seit Juni 2025 gelten für Smartphones zusätzliche Anforderungen. Hersteller müssen:
Mit diesen Tipps können Sie dazu beitragen, dass Geräte länger halten:
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