Miet­ver­trag

Wenn du eine schöne Wohnung gefunden und dich mit dem Maklerbüro bzw. der Vermieterin oder dem Vermieter geeinigt hast, fehlt nur noch der Mietvertrag!

Generell kann jeder ab dem 18. Geburtstag, also mit Vollendung des 18. Lebens­jahr­es, einen Mietvertrag - natürlich auch jeden anderen Vertrag - ab­schließ­en. Solltest du von zuhause ausziehen wollen und noch keine 18 sein, gibt es eine Sonderregelung.

Mietverträge für Jugendliche unter 18

Auch mündige Minderjährige (Jugendliche ab 14) können einen Mietvertrag ein­gehen. Allerdings muss dafür eine der zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Jugendliche hat ein regelmäßiges Einkommen – wie eine Lehr­lings­ent­schädig­ung – , das so hoch ist, dass er sich die monatliche Miete davon gut leisten kann.
  • Die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) haben dem Mietvertrag zugestimmt.

Sind die Einkünfte des Jugendlichen also zu niedrig, kann der Mietvertrag zwar abgeschlossen werden, aber er tritt erst in Kraft, wenn die Eltern/ Er­zieh­ungs­be­rechtigt­en ausdrücklich zustimmen.

Wann ist ein Einkommen hoch genug für eine eigene Wohnung?

Das monatliche Einkommen ist die finanzielle Lebensgrundlage – sprich diese Summe muss ausreichen, um alle Bedürfnisse des Alltags davon zu bestreiten: Essen, Trinken, Kleidung, Mobilität, Freizeitgestaltung – und eben Wohnen. Ganz klar, dass du nicht dein ganzes Gehalt schon für die Miete brauchen darfst.

Tipp

Du solltest jeden Monat mindestens das Dreifache der Kom­plett­miete (Miete inklusive aller Neben- und Heizkosten) verdienen. Dann kommst du gut über die Runden. Dieses Verhältnis nehmen die meist­en privaten Vermieter als Voraussetzung für die Vermietung.

Auf dem Weg zu deinem ersten Mietvertrag

Bevor ein Mietvertrag unterschrieben werden kann, müssen sich alle Be­teiligt­en sicher sein: Auf der einen Seite musst du wissen, dass du die fragliche Wohn­ung wirklich willst und sie dir auch leisten kannst. Auf der anderen Seite muss sich der Vermieter definitiv für dich als Mieter entschieden haben.

Wichtige Vorbereitungen

Viele Vermieter verlangen eine Gehaltsbestätigung, die ausweist, dass das Ein­kommen dreimal so hoch ist wie die Miete, bevor sie sich für ihren zu­künftig­en Mieter entscheiden. Sollten deine Einkünfte niedriger sein, hilft meist­ens eine Bürgschaftserklärung z. B. der Eltern. Denn damit erklären sich die bürgenden Personen bereit, für die Miete aufzukommen, wenn du sie nicht bezahlen kannst.

Tipp

Bist du dir mit dem Immobilienmakler bzw. dem Vermieter einig, lass dir einen Entwurf des Vertrages schicken. Auch wenn sich die meist­en Mietverträge sehr ähnlich sind, ist eines ganz wichtig: Lies dir den Vertrag in aller Ruhe und genau durch! Du kannst ihn auch von einer Beratungsstelle oder Mieterorganisation prüfen lassen.

Die nötigen Bestandteile eines Mietvertrags

Ein schriftlicher Mietvertrag sollte folgende Informationen und Details enthalten:

  • Die Namen der Vertragsparteien: Der Name des Vermieters, der Name des
    Mieters
  • Eine genaue Beschreibung des Mietobjekts: Adresse, Größe in Quadrat­meter, Aufzählung der Räumlichkeiten (z. B. Vorraum, Küche, Bad, WC, 2 Zimmer), zum Objekt gehörende Keller- und Dachbodenräume und ge­geben­enfalls der Garagenstellplatz
  • Beschreibung der Ausstattung (Art der Heizung und Sanitärausstattung, Ein­bauküche samt Schränken oder nur die notwendigsten Geräte etc.)
  • Eventuelle Regelungen zur Nutzung des Gartens, Fahrradabstellraums, der Waschküche und anderer Gemeinschaftsflächen
  • Datum des Mietbeginns bzw. der Übergabe
  • Dauer des Mietvertrages – entweder unbefristet (also „auf unbestimmte Zeit“), oder befristet „auf ... Jahre“ (wenn der Vertrag befristet ist, dann ist auch noch das Enddatum für den Vertrag anzugeben)
  • Die Höhe der monatlichen Miete, aufgeschlüsselt in Hauptmietzins, Be­triebs­kost­en und Umsatzsteuer
  • Ob der Hauptmietzins „wertgesichert“ ist (ob er also während des Ver­trags­zeit­raumes steigen kann), und wenn ja, in welcher Art und Weise (z. B. mit der Inflation, gerechnet ab Vertragsbeginn, wobei z. B. Veränderungen bis zu 5% unberücksichtigt bleiben = Schwellenwert)
  • Angabe des Betriebskostenschlüssels (= zu welchem Anteil zahlst du Wasser-, Kanal- und Müllgebühren, Hausversicherungen, Hausverwaltung, Hausreinigung etc.)
  • Ob eine Kaution zu bezahlen ist, und wenn ja, die Höhe und wie sie über­geben wird (bar oder auf einem Sparbuch)
  • Alle mündlich zugesagten Details (z. B. innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe wird der Vermieter die kaputte Dusche auf seine Kosten aus­tausch­en)

Musterbriefe

Unsere Vorlagen für Ihre Korrespondenz.

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum