Finanzberater studiert die Aktienkurse
© chayantorn, stock.adobe.com
1.3.2024

Finanzberater:innen informieren oft unzureichend über Provision

Eine Erhebung der AK Wien hat gezeigt, dass mehr als zwei Drittel der Finanzberater:innen nicht zufriedenstellend oder nur oberflächlich Auskunft über ihre Vergütung geben. 

Wer gibt am besten Auskunft?

  • Die von den Testkäufer: innen besuchten Vermögensberater: innen haben am besten Auskunft gegeben (46 % mit „Sehr gut“);
  • Dahinter liegen – mit erheblichem Abstand – die Versicherungsvermittler: innen (33 %) und die Banken (27 %).
  • Am wenigsten überzeugten die Versicherungsunternehmen (21 %).

Unsere Forderungen

Konsument:innen sollten gesetzlich verpflichtend bei Versicherungsanlageprodukten verschiedene Vergütungsmodelle vorgelegt werden:

  • Die aktuell rechtswirksame Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Laufzeitjahre eines Versicherungsanlageproduktes 
  • Die Variante einer gleichmäßigen Verteilung von Provisionen auf die Laufzeit eines Produktes (anstatt von Abschlussprovisionen)
  • Eine provisionsfreie Polizze (Vergütung durch aufwandsbezogenes Honorar)
Die gesamte Studie „Vergütungstransparenz im Finanzbetrieb“, finden Sie hier.

Vergütungsmodelle im Vergleich

In einer weiteren Erhebung hat die AK die verschiedenen Vergütungsmodelle miteinander verglichen. Die Berechnungen zeigen, dass in allen Modellannahmen die aufwandsbasierte Honorarberatung geldwerte Vorteile bei Betrachtung der Ablaufleistungen und bei Rückkaufswerten erbringt.

Grafik
Bild teilen


Die Modellannahmen zeigen weiters, dass der Tarif, der die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt, häufig eine höhere Ablaufleistung erbringt als der Tarif mit Verteilung der Kosten auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit. Die derzeitige gesetzliche Regelung – Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre – bringt Versicherungsnehmer:innen erhebliche Nachteile.

AK Vorschläge

  • Mehr Kostentransparenz in der Lebensversicherungsinformationspflichten-VO. Dazu zählt, dass Kund:innen verpflichtend die Gewinne und Verluste im Zeitablauf – und damit auch die Kostendynamik – erläutert werden.
     
  • Förderung von Honorarberatung
     
  • Verpflichtendes Vorlegen verschiedener Vergütungsmodelle zur Auswahl, sodass sich Konsument:innen in Eigenverantwortung entscheiden können. Vorrechnen von:
    + Die aktuell rechtswirksame Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Laufzeitjahre eines Versicherungsanlageproduktes
    + Die Variante einer gleichmäßigen Verteilung von Provisionen auf die Laufzeit eines Produktes (anstatt von Abschlussprovisionen)
    + Eine provisionsfreie Polizze (Vergütung durch aufwandsbezogenes Honorar)
Die gesamte Studie „Provisionen vs. Honorare“, können Sie hier downloaden.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel. : 050 477-2000
E-Mail: konsument@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum