Herkunftskennzeichnung: Woher Le­bens­mittel kommen

Schon länger muss die Herkunft folgender Produktgruppen auf der Ver­pack­ung angegeben sein:

  • unverarbeitetes Rindfleisch
  • die meisten Obst- und Gemüsesorten
  • Fisch, Krebs- und Weichtiere (Angabe des Fanggebietes)
  • Eier
  • Olivenöl

Verschärfung seit 2015

Seit 2015 gilt ausnahmslos eine strengere EU-Verordnung (Lebens­mittel­in­forma­ti­ons­ver­ord­nung). Dann muss die Herkunft auf Lebensmitteln in drei Fällen verpflichtend angegeben sein:

  • Bei frischem, gekühltem oder tiefgefrorenem Fleisch von Schweinen, Haus­ge­flügel, Schafen oder Ziegen.
  • Wenn Sie ohne Herkunftsangabe getäuscht über die Herkunft wären. Wenn zum Beispiel auf einer Nudelpackung eine italienische Flagge prangt, das Pro­dukt aber in Polen erzeugt wurde, muss in Zukunft eine Her­kunfts­an­gabe aufs Etikett.
  • Wenn die Herkunft eine Produkts freiwillig ausgelobt wird, die Zutaten dafür aber woanders herkommen, muss auf die Herkunft der Hauptzutaten hin­ge­wies­en werden. Wenn also zum Beispiel ein „Tiroler Joghurt“ mit italienischer Milch erzeugt wurde, muss es in Zukunft „Tiroler Joghurt mit Milch aus Ita­li­en“ heißen.

Die EU prüft zusätzlich, ob sie die verpflichtenden Herkunftskennzeichnungen auf andere Produkte ausdehnen will, z.B. bei Fleisch in weiterverarbeiteten Er­zeugnissen, Milchprodukten oder allen Zutaten, die über 50 Prozent des Le­bens­mittels ausmachen.

Achtung!

Stark verarbeitete Lebensmittel wie Tiefkühlpizza sind von der Herkunftskennzeichnung ausgenommen!


Kennzeichnungen der Herkunft im Detail

AMA-Gütesiegel

AMA-Gütesiegel
© AMA, AMA

Das AMA-Gütesiegel steht für Produkte aus Österreich und muss behördlich genehmigt werden. Es steht nicht für Produkte aus biologischer Land­wirt­schaft! Bei Fleisch garantiert es, dass das Tier sein gesamtes Leben in Öster­reich verbracht hat. Auch Milch und Milchprodukte sowie Obst und Gemüse müssen zu 100 Prozent aus Österreich stammen.

Achtung!

Bei weiterverarbeiteten Produkten darf ein Drittel der Zutaten aus dem Ausland stammen, wenn diese nicht in Österreich wachsen (z.B. die Bananen im Bananenjoghurt).

AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe

AMA Biozeichen mit Ursprungsangabe
© AMA, AMA

Das AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe steht für Lebensmittel, deren Zu­tat­en zu mindestens 95 Prozent aus biologischer Landwirtschaft stammen. Ihre Rohstoffe müssen außerdem zu mindestens 75 Prozent aus Österreich kommen.




AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe

AMA Biozeichen ohne Ursprungsangabe
© AMA, AMA

  Das AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe garantiert, dass die Rohstoffe des Produktes biologisch angebaut wurden.





Achtung!

Produkte mit AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe müssen nicht aus Österreich stammen!

EU-Biosiegel

EU-Biosiegel
© EU, EU

Das EU-Biosiegel steht für Produkte, die aus biologischer Landwirtschaft kom­men. Es muss außerdem angeführt sein, aus welchen Ländern die Zutaten kom­men:

  • aus österreichischer Landwirtschaft, z. B. Trinkmilch
  • aus EU-Landwirtschaft,  z.B. Teigwaren
  • aus EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft, z.B. Trockenfrüchte


Geschützte geografische Angabe

Geschützte geografische Angabe
© EU, EU

Bei einer „geschützten geografischen Angabe“ wird für die Herkunft ein Le­bens­mittel eine Gegend oder ein Ort angegeben. Diese stehen für eine be­stimmte Qualität, ein besonderes Ansehen oder andere Eigenschaften. Das Pro­dukt muss in diesem begrenzten Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/ oder hergestellt worden sein. Das Logo darf nur verwendet werden, wenn das Produkt allen Spezifikationen der EU-Verordnung 510/2006 entspricht.

Achtung!

Nicht alle Produktionsschritte müssen in der angegebenen Gegend passieren! Es reicht, wenn ein Lebensmittel z.B. nur vor Ort ver­arbeit­et wird, dort aber nicht gewachsen ist.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

Geschützte Ursprungsbezeichnung
© EU, EU

Auch die geschützte Ursprungsbezeichnung stützt sich auf die Güte eines Pro­dukts wegen eines bestimmten Ortes oder eine bestimmten Gegend, aus der es kommt. Es garantiert aber im Gegensatz zur geografischen Angabe, dass es dort sowohl erzeugt, als auch hergestellt und verarbeitet worden ist. Auch dies wird im Sinne der EU-Verordnung 510/2006 kontrolliert.


Genusstauglichkeitszeichen

Genusstauglichkeitszeichen
© EG, EG

Das Genusstauglichkeitszeichen muss auf allen tierischen Produkten stehen. Es sagt nichts über deren Herkunft, sondern gibt an, wo der letzte Ver­arbeit­ungs­schritt passiert ist.

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