Deine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
Wenn du einen Mietvertrag unterschreibst und die Miete zahlst, bekommst du bestimmte Rechte – und übernimmst gleichzeitig Pflichten.
Deine Rechte aus dem Mietvertrag
Dein wichtigstes Recht: die alleinige Nutzung der Wohnung
Du darfst die im Mietvertrag beschriebene Wohnung allein benutzen – dazu gehören auch mitvermietete Nebenräume wie ein Kellerabteil.
Das bedeutet konkret:
- Niemand darf ohne deine Zustimmung in die Wohnung – auch der Vermieter nicht.
- Niemand darf dir den Zugang zur Wohnung verwehren.
Recht auf Schlüssel
Der Vermieter muss dir auf eigene Kosten alle nötigen Schlüssel geben, damit du die Wohnung uneingeschränkt nutzen kannst, zum Beispiel:
- Wohnungsschlüssel
- Haustorschlüssel
- Schlüssel für Keller oder Nebenräume (falls vorhanden)
Du hast außerdem Anspruch auf einen Reserveschlüssel, damit im Notfall jemand Zugang hat (z. B. zum Blumengießen im Urlaub).
Recht auf den vereinbarten Zustand der Wohnung
Die Wohnung muss dir so übergeben werden, wie es im Mietvertrag steht.
Beispiel:
Steht im Vertrag „toprenoviert“, die Wohnung ist aber bei Übergabe mangelhaft, hast du folgende Möglichkeiten:
- du kannst eine Verbesserung/Renovierung verlangen oder
- eine Mietzinsminderung (Mietreduktion) verlangen
Deine Pflichten aus dem Mietvertrag
Wichtigste Pflicht: Miete zahlen
Du musst die vereinbarte Miete:
- regelmäßig
- vollständig
- und spätestens bis zum 5. jedes Monats bezahlen
Viele Vermieter:innen verlangen einen Dauerauftrag oder eine Abbuchung (Lastschrift).
Sorgsamer Umgang mit der Wohnung
Du musst die Wohnung pfleglich behandeln und Schäden vermeiden.
Das heißt:
- keine größeren Umbauten ohne Zustimmung des Vermieters
- sorgfältige Nutzung der Wohnung
- Rücksicht auf Nachbar:innen
Wenn du mit anderen zusammenwohnst, bist du auch dafür verantwortlich, dass sich alle entsprechend verhalten.
Weitere Pflichten (Duldungspflichten)
Du musst bestimmte Maßnahmen des Vermieters zulassen, zum Beispiel:
- Reparaturen
- Verbesserungen
- Baumaßnahmen im Haus oder in anderen Wohnungen
Auch wenn dich das direkt betrifft (z. B. Arbeiten wegen eines Wasserschadens in einer anderen Wohnung).
Zugang zur Wohnung für Reparaturen
Du musst den Vermieter oder beauftragte Personen in die Wohnung lassen, wenn es notwendig ist.
Wichtig:
- Der Termin muss in der Regel 1–2 Wochen vorher angekündigt und mit dir abgestimmt werden
- Ausnahme: Gefahr im Verzug (z. B. akuter Wasserschaden)
Zwingend notwendige Änderungen
Du musst auch Veränderungen zulassen, wenn sie unbedingt notwendig sind, z. B.:
- Reparatur einer undichten Gasleitung
Auch Verbesserungen am Haus musst du dulden, solange:
- die Beeinträchtigungen nicht dauerhaft oder übermäßig stark sind
Wer zahlt welche Reparaturen?
Die Abgrenzung ist oft kompliziert. Für viele Mietwohnungen (vor allem Altbau vor 1945, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen) gilt aber grob:
Deine Pflichten
Du bist zuständig für:
- Wartung der Wohnung und aller Geräte (z. B. Heizung, Sanitär, Strom, Gas, Wasserleitungen)
- Pflege und Reinigung von Fenstern
- Service der Therme
- sofortige Meldung von größeren Schäden oder Gesundheitsgefahren
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist zuständig für:
- Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses (z. B. Stiegenhaus, Dach)
- Reparaturen an mitvermieteten Geräten (z. B. Therme, Boiler)
- Reparaturen bei ernsten Gebäudeschäden oder Gesundheitsgefahr
Rechte und Pflichten beim Auszug
Wenn du ausziehst, musst du die Wohnung:
- geräumt (ohne deine Sachen) zurückgeben
- im Zustand zurückgeben, in dem du sie übernommen hast
- normale Abnutzung ist erlaubt
Wichtig:
- Für normale Abnutzung musst du nicht zahlen
- Nur bei übermäßigen Schäden kann der Vermieter Kosten verlangen
Was ist normale Abnutzung?
Das ist erlaubt:
- Bohrlöcher für Regale oder Halterungen
- Kratzer in der Badewanne
- übliche Gebrauchsspuren an Möbeln und Wänden
- Alterung von Materialien
Was ist übermäßige Abnutzung?
Das musst du ersetzen:
- schwere Schäden am Boden (z. B. tiefe Kratzer im Parkett)
- Verkleben von Böden, das eine Sanierung nötig macht
Wichtig:
Du musst nicht neu kaufen, sondern nur den Restwert ersetzen (also den Wert, den der Gegenstand noch hatte).
Muss ich ausmalen?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Wohnung beim Auszug frisch auszumalen.
Auch bestimmte Wandfarben (z. B. Grün oder Ocker) gelten nicht automatisch als Schaden.
Was im Mietvertrag oft steht – und was gilt
Manchmal steht im Vertrag:
- „Wohnung ist im gleichen Zustand zurückzugeben“
Das ist rechtlich nicht gültig, wenn damit gemeint ist, dass die Wohnung unbenutzt oder frisch renoviert sein muss.
Auch eine Pflicht zum Ausmalen ist rechtlich oft nicht durchsetzbar – selbst wenn sie im Vertrag steht.
Wichtig für die Praxis
Auch wenn solche Klauseln unwirksam sind, werden sie in der Praxis oft trotzdem verlangt.
Wenn du unsicher bist:
- unterschreibe nicht vorschnell
- lass den Vertrag von einer Mieterorganisation prüfen