AK Mobilfunk-Preismonitor
Das Nutzer:innenverhalten hat sich verändert, die Datennutzung verdoppelt – Ab April drohen bei Bestandsverträgen Teuerungen bei Grundgebühren.
Servicepauschale in Telekommunikationsverträgen unzulässig
Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen Telekommunikationsanbieter Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale.
Jetzt kam es in zwei vom VKI gegen T-Mobile geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mehr Infos: VKI: Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter | VKI
AK klagt A1, Magenta, Drei
Auch die Arbeiterkammer brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1, Magenta und Drei ein. Hier stehen die Urteile noch aus.
Konsument:innen können nach derzeitigem Stand über ihre eigene Rechtsschutzversicherung klagen, da eine Intervention der Arbeiterkammer derzeit nicht zielführend ist, da auch die Mobilfunkanbieter auf das OGH-Urteil warten.
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