VKI: Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Servicepauschale in Telekommunikationsverträgen unzulässig

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen Telekommunikationsanbieter Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale.

Jetzt kam es in zwei vom VKI gegen T-Mobile geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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AK klagt A1, Magenta, Drei

Auch die Arbeiterkammer brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1, Magenta und Drei ein. Hier stehen die Urteile noch aus.

Konsument:innen können nach derzeitigem Stand über ihre eigene Rechtsschutzversicherung klagen, da eine Intervention der Arbeiterkammer derzeit nicht zielführend ist, da auch die Mobilfunkanbieter auf das OGH-Urteil warten.




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