KFZ Mechaniker kontrolliert Auto
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Reparatur: So bereiten Sie sich gut vor und kontrollieren die Arbeiten

Hat Ihr Fahrzeug einen Defekt, sollten Sie nicht zu lange warten. Ein Schaden kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder Folgeschäden verursachen, die später deutlich teurer werden.

Eine erste Überprüfung können Sie bei einem Autofahrerclub durchführen lassen. Dort wird Ihr Fahrzeug kontrolliert. Sie erhalten außerdem Unterstützung bei der Feststellung und Dokumentation von Mängeln.

Vor der Reparatur: Reparaturauftrag genau festlegen

Besprechen Sie mit der Werkstatt möglichst genau, welche Reparaturen durchgeführt werden sollen. Halten Sie den Reparaturauftrag am besten schriftlich fest.

Vereinbaren Sie außerdem:

  • welche Arbeiten durchgeführt werden sollen,
  • welche Kosten voraussichtlich entstehen und
  • dass Sie die ausgebauten Altteile bei der Abholung besichtigen können, wenn Sie das möchten.

Vergleichen Sie den schriftlichen Auftrag mit Ihren Vereinbarungen. Prüfen Sie, ob alle gewünschten Arbeiten und Angaben richtig erfasst wurden.

Geben Sie der Werkstatt auch Ihre Telefonnummer bekannt. So kann sie Sie kontaktieren, wenn während der Reparatur weitere Mängel festgestellt werden oder die vereinbarten Kosten überschritten werden.

Nach der Reparatur: Fahrzeug und Rechnung kontrollieren

Lassen Sie sich erklären, welche Reparaturen durchgeführt wurden.

Sehen Sie sich Ihr Fahrzeug vor der Abholung genau an. Kontrollieren Sie, ob neue Schäden am Fahrzeug entstanden sind. Reklamieren Sie solche Schäden sofort. Nachdem Sie die Werkstatt verlassen haben, ist es meist deutlich schwieriger nachzuweisen, dass die Beschädigung dort entstanden ist.

Prüfen Sie außerdem, ob eine erforderliche Eintragung im Serviceheft vorgenommen wurde.

Kontrollieren Sie die Rechnung sorgfältig. Fragen Sie nach, wenn Ihnen einzelne Positionen oder Arbeiten unklar sind.

Wenn Sie Zweifel an der Reparatur haben

Haben Sie Zweifel, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden, erhalten Ihr Fahrzeug aber nur gegen Bezahlung zurück, sollten Sie dies auf der Rechnung festhalten.

Vermerken Sie zum Beispiel:

  • „mit Vorbehalt übernommen“ oder
  • „mit Vorbehalt der Rückforderung über … übernommen“.

Wichtig: Der Vorbehalt muss genau angeben, worauf er sich bezieht.

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Tel. : 050 477-2000
E-Mail: konsument@akktn.at

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