Kostenvoranschläge: Preise vergleichen, böse Überraschungen vermeiden
Bevor Sie eine größere Reparatur oder Handwerksleistung beauftragen, sollten Sie mehrere Kostenvoranschläge einholen. So können Sie Preise und Leistungen vergleichen und das beste Angebot auswählen. Wichtig ist auch, darauf zu achten, welche Art von Kostenvoranschlag Sie erhalten – denn davon hängt ab, wie verbindlich der angegebene Preis ist.Welche Arten von Kostenvoranschlägen gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
- Pauschalpreisvereinbarung (Fixpreis)
- Verbindlicher Kostenvoranschlag
- Unverbindlicher Kostenvoranschlag
Pauschalpreisvereinbarung: Der Preis steht fest
Bei einer Pauschalpreisvereinbarung (Fixpreis) gilt der vereinbarte Preis für beide Seiten. Sie bezahlen genau den Betrag, den Sie mit dem Unternehmer vereinbart haben – nicht mehr und nicht weniger.
Darauf sollten Sie achten
- Im Angebot sollten ausdrücklich Begriffe wie „Pauschale“, „Fixpreis“ oder „Festpreis“ stehen.
- Prüfen Sie genau, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Umfasst die Pauschale nur die Arbeitszeit oder auch Material, Gerätemiete und alle weiteren Kosten?
- Erhalten Sie nur ein mündliches Angebot, halten Sie dieses schriftlich fest und lassen Sie es vom Unternehmer unterschreiben.
Verbindlicher Kostenvoranschlag: Preis darf nicht überschritten werden
Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag dürfen Sie höchstens den vereinbarten Betrag bezahlen. Der Unternehmer darf diesen Preis nicht überschreiten.
Benötigt der Unternehmer weniger Arbeitszeit oder Material als angenommen, muss er die dadurch entstandene Ersparnis an Sie weitergeben.
Was muss ein verbindlicher Kostenvoranschlag enthalten?
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag sollte die Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln:
- Kosten pro Arbeitsstunde, Anzahl der Stunden und Gesamtkosten für die Arbeitszeit
- Benötigtes Material und die dafür anfallenden Kosten
- Weitere mögliche Kosten, zum Beispiel für Baggerstunden oder die Miete von Geräten
Wann ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Ein Kostenvoranschlag ist verbindlich, wenn
- der Unternehmer ihn nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet und
- keine Formulierungen enthalten sind, die auf eine Unverbindlichkeit hinweisen, zum Beispiel Zirkapreise oder der Hinweis „Abrechnung erfolgt nach Naturmaßen“.
Unverbindlicher Kostenvoranschlag: Preis kann sich ändern
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, wenn
- der Unternehmer ihn ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet oder
- sich die Unverbindlichkeit aus den Formulierungen ergibt, etwa durch Angaben wie Zirkapreis, Schätzpreis, Kostenschätzung, „Abrechnung nach Bedarf“ oder „Abrechnung nach Naturmaßen“.
Wann darf der Preis überschritten werden?
Ist ein unverbindlicher Kostenvoranschlag aufgrund unvermeidlicher Umstände zu niedrig, darf der Unternehmer ihn um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten.
Zeigt sich während der Arbeiten, dass die Kosten deutlich stärker steigen werden, muss der Unternehmer die Arbeiten vorübergehend unterbrechen und Sie über die erhebliche Kostenüberschreitung informieren.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Nach der Information über die höheren Kosten können Sie
- der Fortsetzung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder
- die Fortsetzung ablehnen. In diesem Fall bezahlen Sie nur die Leistungen, die bis dahin erbracht wurden.
Informiert Sie der Unternehmer nicht rechtzeitig über die erhebliche Kostenüberschreitung, muss er die dadurch entstandenen Mehrkosten selbst tragen.
Zusatzaufträge
Zusätzliche Arbeiten, die ursprünglich nicht vereinbart waren, müssen gesondert bezahlt werden.
Lassen Sie sich daher auch für Zusatzaufträge möglichst einen eigenen Kostenvoranschlag erstellen.
Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?
Für einen Kostenvoranschlag müssen Sie nur dann bezahlen, wenn Sie vorab ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass dafür Kosten anfallen.