Unbestellte Waren: Ihre Rechte als Konsument:in
Immer wieder werden Konsument:innen Waren zugestellt, die sie gar nicht bestellt haben. Für diese Fälle gibt es eine gesetzliche Klarstellung: Sie brauchen die unbestellte Ware weder aufbewahren noch zurückschicken, sondern können sie auch wegwerfen.
Ausnahme: Irrtümlich zugesandte Ware
Erfolgte die Zusendung erkennbar irrtümlich, muss dies dem absendenden Unternehmen in angemessener Frist mitgeteilt oder die Ware auf Kosten des Unternehmens zurückgeschickt werden.