Ab­ge­lauf­en­es gleich in den Müll?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Datum der Hersteller mindestens garantiert, dass ein originalverpacktes und richtig gelagertes Le­bens­mittel in einwandfreiem Zustand ist. „Mindestens haltbar bis…“ heißt also nicht automatisch, dass das Lebensmittel danach sofort ungenießbar wäre.

Achtung!

Das Mindesthaltbarkeitsdatum verliert seine Gültigkeit, sobald die Originalverpackung geöffnet ist.

 

Überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum

Ein Produkt mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Sie aber über­prüfen, bevor Sie es essen oder weiterverarbeiten. Überprüfen heißt: schau­en, riechen, kosten. Ein verfärbtes, eigenartig riechendes oder schmeck­end­es Lebensmittel sollten Sie entsorgen. Wenn bereits das Aussehen oder der Geruch darauf hinweisen, dass das Produkt verdorben ist, verzichten Sie natür­lich auf die Kostprobe und werfen es weg.

Hinweis

Im Handel darf ein abgelaufenes Lebensmittel weiter verkauft wer­den, wenn das deutlich gekennzeichnet ist. Je nach Pro­dukt­grup­pe sollten Sie es dann allerdings nach dem Kauf doch angemessen schnell verbrauchen.

 

Wie wird das Mindesthaltbarkeitsdatum fest­ge­legt?

Der Hersteller muss festlegen, bis zu welchem Datum das Produkt auf jeden Fall die erwarteten Eigenschaften besitzt und nicht gesundheitsschädlich ist. Das ermittelt er durch Erfahrungswerte, aber auch durch so genannte „Rück­stell­muster“: Im Labor werden die Lebensmittel im Abstand bestimmter Frist­en immer wieder auf ihre Eigenschaften untersucht.

Das Verbrauchsdatum

Das Verbrauchsdatum ist im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum sehr ge­nau einzuhalten. Mit „zu verbrauchen bis…“ sind nämlich Lebensmittel ge­kenn­zeichnet, die hygienisch heikel sind. Lebensmittel wie Faschiertes, Ge­flügel oder Fisch dürfen deshalb nach abgelaufenem Verbrauchsdatum im Handel nicht mehr angeboten und sollten auch im Haushalt aus Sicher­heits­gründen nicht mehr verzehrt werden!

Was hat das mit Nachhaltigkeit zu tun?

Jährlich werden etwa 96.000 Tonnen genießbarer Lebensmittel in den Müll ge­worfen, teilweise noch originalverpackt. Das verschwendet kostbare Rohstoffe, Wasser, Energie usw. Deshalb schont Zurückhaltung beim Wegwerfen von Pro­dukt­en mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum Umwelt und Geld­börse.

Tipp

Überlegen Sie sich am besten schon beim Einkaufen genau, welche Produkte Sie konkret und zeitnah brauchen. So vermeiden Sie am effektivsten, dass ein Teil der Einkäufe im Müll landet.

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel. : 050 477-2000
E-Mail: konsument@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum