Messekauf: Kein Rücktrittsrecht

Die Konsumentenschutzexperten der AK Kärnten geben Tipps für einen unbeschwerten Messe-Einkauf ohne spätere Reue und beraten vor Ort.

Die Angebote auf Messen und Märkten sind für Konsumenten oft sehr verlockend. Aber hier getätigte Einkäufe bzw. Bestellungen können nicht einfach kostenlos storniert oder rückgängig gemacht werden. Wer einen beim Messebummel getätigten Kauf nachträglich bereut, kann ihn nicht mehr rückgängig machen „Auch wenn man den Kauf innerhalb weniger Stunden oder Tage bereut – gekauft ist gekauft. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn ein vertragliches Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde“, verweist Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes, auf die Rechtslage.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass von Vertragsabschlüssen bei Werbeveranstaltungen, Haustürgeschäften oder auf der Straße innerhalb bestimmter Fristen, ohne Angabe von Gründen, kostenlos zurückgetreten werden kann. Das gilt jedoch nicht für Käufe bei Messe- oder Marktständen.

Tipps

Bevor Konsumenten bei einem Messeschnäppchen „zuschlagen“, sollten sie folgende Punkte beachten:

  • In Ruhe überlegen bevor man tatsächlich kauft.
  • Jedes Angebot genau prüfen und sich nicht unter Druck setzen lassen.
  • Immer das Kleingedruckte lesen.
  • Preisvergleiche außerhalb der Messe anstellen.
  • Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf vorbehalten möchte, der sollte dies mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren.
  • Die Gewährleistung bei beweglichen Gütern beträgt zwei Jahre.

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