Umtausch, Gutscheine & Online-Kauf

Achtung, Umtausch, Online-Shoppen und Gutscheine haben Tücken: Es gibt kein gesetz­liches Umtausch­recht. Beim Online-Shop­pen sollten Sie auf Ad­res­se, Spesen, Kleingedrucktes und Lieferzeiten achten. Beachten Sie bei Gutscheinen die Gültigkeitsdauer.

Umtausch nicht gesetzlich verankert

„Das Umtauschrecht ist nicht gesetzlich geregelt“, sagen die AK Kon­sum­ent­en­schütz­er­Inn­en. Viele Händler räumen freiwillig einen Umtausch ein, was vor­ge­druckt auf der Rechnung steht. Falls nicht, können Sie dies vermerken las­sen. Heben Sie die Rechnung jedenfalls auf! Beim Umtausch kann man sich was Anderes um den entsprechenden Warenwert aus­suchen. Geld gibt es üblicherweise, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zurück. Findet man nichts, erhält man einen Gutschein. Reduzierte Ware wird in der Regel nicht umgetauscht – außer es wird vereinbart.

Handy schadhaft? Gewähr­leistungsrecht

Ist das Produkt kaputt, gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Be­wegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kost­en­los reparieren oder umtauschen. Ist das nicht möglich, kann man eine Preis­min­der­ung fordern oder das Geld zurückverlangen. „Machen Sie Ihre An­sprüche schriftlich beim Händler geltend“, so die AK. „Nicht abspeisen lassen!“

Beim Shoppen per Mausklick genau hinschauen

„Achten Sie bei Geschenken aus dem Netz auf Lieferzeiten, Adressangaben, speziell bei unbekannten Händlern, und das Kleingedruckte. Preise vergleichen und auf Nebenkosten schauen“, raten die AK Konsumenten­schützerInnen. „Bei sehr günstiger Markenware skeptisch sein. Sie könnte gefälscht sein. Zahlen Sie möglichst nicht im Voraus!“ Vorsicht bei Händlern, etwa aus Asien. „Uns sind Fälle bekannt, wo das Geld weg war, und die Ware nie ankam.“ Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu 14 Tagen ab Erhalt der Ware – aber auch davon gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei versiegelter Ware oder Konzerttickets. Wird man über die Rück­tritts­frist nicht ordentlich informiert, verlängert sie sich um zwölf Monate.

Hinweis

Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Schauen Sie beim Gutscheinkauf auf die Fristen!

Fristen bei Gutscheinen beachten

Achten Sie bei Gutscheinen auf Fristen. Der Oberste Ge­richts­hof bestätigte: Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig. Eine Ver­kürz­­ung ist zwar möglich – aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers. Anlass fürs Urteil war ein Thermengutschein, der nach zwei Jahren verfallen war. Nach Ablauf einer unzulässigen Befristung können Gut­scheine nun nicht mehr für wertlos erklärt werden. Der Gutschein muss ver­längert oder der Kaufpreis zurückerstattet werden. Ratsam ist, den Gut­schein beizeiten einzulösen. Wenn Unternehmen pleitegehen, verliert er sein­en Wert. Bei einer Konkursforderung lohnt es sich oft nicht, den Anspruch an­ge­sichts geringer Quoten und Gerichtskosten anzumelden.

TIPP

Vorsicht bei Gutschein-Plattformen im Internet. Prüfen Sie, wer der Aussteller ist. Plattformen treten oft nur als Vermittler auf.

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