Haben Sie einen gül­ti­gen Rei­se­pass?

Ein neuer Reisepass gilt 10 Jahre. Falls Sie einen neuen Reisepass brauch­en: Beantragen Sie ihn rechtzeitig. Wer es nicht mehr rechtzeitig schafft, kann den teureren Expresspass beantragen.

Ein Reisepass für Ihr Kind

Seit 15. Juni 2012 müssen Kinder eigene Reisepässe haben. Kind­er­ein­trag­ung­en im Pass der Eltern haben ihre Gültigkeit verloren. Deswegen wird aber nicht gleichzeitig der Reisepass, in dem sich die Kindereintragung befindet, ungültig. Ein neuer Reisepass ist 10 Jahre für Kinder ab 12 Jahre gültig, 5 Jahre für Kinder von 2 bis 12 Jahre gültig.

Wo der Personalausweis ausreicht

Der Personalausweis wird in vielen Ländern Europas als Reise-Dokument ak­zep­tiert, darunter Italien, Spanien, Slowenien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Deutschland und die Schweiz.

Mehr Infos

Aktuelle behördlichen Informationen zu Pass, zur Neuausstellung, zu Reisepässen für Minderjährige ("Kinderpass"), wie Sie zu einem Notpass kommen oder was Sie machen müssen, wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, lesen Sie auf den Internetseiten von oesterreich.gv.at.


Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel. : 050 477-2000
E-Mail: konsument@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum