Zahlungsanweisung & Überweisung
Tipps zur Inlandsüberweisung
- Achten Sie auf den Fälligkeitstermin Ihrer Zahlung und die Überweisungsdauer.
- Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge – auch, ob Überweisungen tatsächlich gebucht wurden.
- Bei vielen, regelmäßigen Überweisungen lohnt es sich, die Art der Kontoverrechnung zu prüfen – Pauschalkonten, die alle Buchungszeilen beinhalten, sind meist günstiger.
- Bei Einzelverrechnung sind die Buchungszeilen für Dauer- und Abbuchungsaufträge meist billiger als die Buchungszeilen für Überweisungen mit Belegen.
Tipps zur EU-Standardüberweisung
Überweisungen im Euro-Raum dürfen nicht mehr kosten als im Inland. Wichtig ist, dass IBAN (International Bank Account Number) und gegebenenfalls BIC angegeben werden.
Seit 1. Februar 2016 kann die Angabe des BIC auch bei grenzüberschreitenden Überweisungen in Euro und innerhalb des EWR-Raumes entfallen.
Voraussetzungen:
- EU-Standardüberweisungen können ausschließlich in EUR getätigt werden
- Die Zahlung muss auf ein Konto in einem EU-Land oder in die EWR-Länder Liechtenstein, Norwegen, Island gerichtet sein
- IBAN des Empfängers muss vollständig und korrekt angegeben sein
- Spesenteilung muss vereinbart werden. Das bedeutet, dass die Durchführungsgebühren zwischen Auftraggeber und Empfänger geteilt werden (Jeder zahlt die in seinem Land anfallenden Spesen, eine Überweisung, die in Österreich beauftragt wird ist daher kostenlos, da die Banken in Österreich für Inlandsüberweisungen kein Entgelt verlangen)
Für anderere Auslandsüberweisungen darf die Bank Entgelte verlangen. Die Banken sind gesetzlich zum Aushang der Entgelte verpflichtet. Fragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut nach dem Aushang. Sind Spesen in diesem Ausmaß angegeben, darf sie die Bank auch verrechnen.
Achtung bei Überweisungen über e-banking: Manche Banken bieten für Überweisungen in den Euro-Raum andere Formulare an als für das übrige Ausland. Verwenden Sie das falsche Formular werden möglicherweise Spesen verrechnet.
Diese Empfängerdaten braucht Ihre Bank:
- IBAN (International Bank Account Number)
- genaue Bezeichnung des Kontowortlautes
- Empfängerbank
- eventuell BIC-Code
Überweisungsdauer
Ob Ihr Überweisungsauftrag noch am selben Tag Ihrer Auftragserteilung durchgeführt wird, hängt vom Auftragszeitpunkt ab. Es gibt sogenannte „Cut-off“ Zeitpunkte. Das heißt, wird ein Zahlungsauftrag nach einer von der Bank festgelegten Zeit erteilt, wird dieser so behandelt, als wäre er erst am nächsten Werktag beauftrag worden. Die „Cut-off“ Zeiten sind in der Regel im Bereich der Bankschließungszeiten. (Tabelle Cut-off Zeiten)
- Bareinzahlung: Bei einer Bareinzahlung muss der Betrag sofort auf dem Konto gutgeschrieben werden.
- Elektronische Überweisungen (in Euro): Eine elektronische Überweisung, die in Euro lautet, muss am nächsten Werktag dem Konto gutgeschrieben werden.
- Überweisung in Papierform (in Euro): Wird die Überweisung in Papierform beauftragt, verlängert sich die Ausführungsfrist um einen Tag und muss daher spätestens am zweiten Werktag am Konto einlangen.
- Überweisungen (nicht Euro): Überweisungen innerhalb der EU und EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), die nicht in Euro lauten, haben eine maximale Überweisungsfrist von 4 Werktagen.
IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
- Wo erfahren Sie Ihren IBAN und BIC Code? Die Codes finden Sie auf Bankomatkarte oder Bankservicekarte, aber in der Regel auch auf Ihren Kontoauszügen.
- Was passiert, wenn Sie bei der IBAN oder BIC Angabe einen Fehler machen? Die Banken haben, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben sind, zu prüfen ob der IBAN mit dem BIC Code zusammenpasst. Trifft dies nicht zu, ist der Auftrag zurückzuweisen und der Zahler davon zu verständigen.
- Wie setzt sich der Code zusammen? Die ersten zwei Stellen kennzeichnen das jeweilige Land – bei österreichischen Konten steht „AT“ zu Beginn, dann folgt eine Prüfziffer, gefolgt von der Bankleitzahl und der Kontonummer.
Zahlscheingebühr
Eine Verrechnung von Zusatzentgelten für die Bezahlung mit Zahlschein, Onlinebanking oder Kreditkarte darf vom Zahlungsempfänger nicht verrechnet werden. Das Unternehmen kann allerdings für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes (häufig Einziehung bzw Erteilung einer Einzugsermächtigung) einen Preisnachlass anbieten.
Dass Sonderentgelte für eine bestimmte Zahlungsart generell unzulässig sind, hat der Oberste Gerichtshof - nach einem positiven Urteil des Europäischen Gerichtshofes - endgültig klargestellt. Das Verbot gilt für alle Zahlungen ab 1.11.2009. Die Unternehmen müssen zu viel bezahlte Entgelte zurückzahlen.
Tipp
Zahlscheingebühren bezahlt? So gibt´s Geld zurück: KonsumentInnen haben einen Anspruch darauf, die bezahlten Zahlscheinentgelte zurückzufordern. Ein Musterbrief hilft Ihnen dabei.