Teamwork
© lovelyday12, stock.adobe.com
15.2.2023

Achtung, Falle bei Anpassungsklauseln für Lebensversicherungen!

In der AK Konsument:innenberatung kommt es immer wieder zu Anfragen zu auffallenden Prämienanstiegen bei Versicherungsverträgen, vor allem zu Lebensversicherungen. Der Grund: Es kommt vor, dass sich die Anpassungsklausel an einem Festindex – meist drei oder vier Prozent – orientiert. Wenn sich die Prämienanpassung nach dem Verbraucherpreisindex richtet, dann drohen saftige Prämienanstiege. Die AK hat umfangreiche FAQs zu steigenden Prämien in allen Versicherungssparten erstellt.

Prämienanstiege bei Lebensversicherungen

Prämienanpassungen in Lebens- und Personenversicherungen basieren meist auf verschiedenen Indizes, oft, aber nicht immer ist es der Verbraucherpreisindex (VPI). „Auffallend sind derzeit die Erhöhungen bei den Lebensversicherungen: Es kann ein Festindex von drei oder vier Prozent oder der VPI als Anpassungsbasis herangezogen werden. Manchmal gilt auch, dass zwar ein Festindex vereinbart ist, aber vertraglich festgelegt ist, dass ein höherer VPI zum Tragen kommt“, erklären die AK Konsument:innenschützer. In der AK Beratung melden sich immer wieder Konsument:innen wegen der beträchtlichen Prämienanstiege.

Herr M. erhielt Post zu seiner Lebensversicherung

Auch Herr M. erhielt Post zu seiner Lebensversicherung. Die Prämie wurde im Dezember um satte 10,5 Prozent erhöht. Was Herrn M. auffiel: Die Versicherungsleistung stieg nur um 2,5 Prozent an. „Das passiert, wenn die Prämienerhöhung primär für die Kostenabdeckung und den steigenden Prämienbestandteil für das Todesfallrisiko verwendet wird“, sagt Prantner. „Daher sollte die Prämienanpassung fünf Jahre vor Ablauf gestrichen werden, weil zwar die Prämie, aber die Versicherungssumme kaum oder gar nicht mehr ansteigen kann.“

Die Durchsicht des Vertrages von Herrn M. ergab, dass er ein vertragliches Ablehnungsrecht für die Erhöhung drinnen hat – binnen eines Monats ab Erhalt der Benachrichtigung. „Was viele Inhaber:innen von Lebensversicherungspolizzen nicht wissen, ist die zusätzliche Möglichkeit, die Indexklausel gänzlich zu streichen. Dann bleiben Prämie und Versicherungssumme bis Laufzeitende unverändert. Aber Achtung, in diesem Fall gibt es keine Regelung mehr gegen den Kaufkraftverlust.“ 

Die drei wichtigsten Tipps bei steigenden Prämien

  • Aussetzen oder reduzieren: Generell können Sie bei Versicherungsverträgen ein kurzfristiges Aussetzen oder Reduzieren der Prämie nach Rücksprache oder gesonderter Vereinbarung mit dem Versicherer überlegen. Achten Sie allerdings auf eine mögliche Unterversicherung!
     
  • Haushalt- und Eigenheimversicherungen – prüfen, was geht: Ist in Ihren Versicherungsbedingungen ein Widerspruch gegen die Indexanpassung oder Kündigung der Wertanpassungsklausel drinnen, nutzen Sie ihn. Können Sie sich die Prämie nicht mehr leisten, prüfen Sie einen geänderten, die Prämie reduzierenden Deckungsumfang oder vereinbaren Sie einen Selbstbehalt (damit die Prämie sinkt). Manchmal hilft auch, die Bezahlung zu ändern, etwa von halbjährlicher auf monatliche – achten Sie da auf mögliche Zusatzspesen.

  • Tarif wechseln: Mitunter kann der Umstieg auf einen günstigeren Tarif oder einen anderen Versicherer eine Lösung sein. Vorsicht, bei Krankenzusatzversicherungen ist das ein Verlustgeschäft – daher nicht empfehlenswert. Denn beim Wechsel des Versicherers wird etwa ein neues, höheres Eintrittsalter für die Prämienberechnung herangezogen – höheres Alter bedeutet höhere Prämie! Bei Krankenversicherungen haben Sie ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen die Prämienerhöhung. In diesem Fall sagt das Gesetz, dass die Versicherungsleistungen angemessen reduziert werden.

FAQs zu steigenden Prämien

Wir haben FQAs mit hilfreichen Tipps bei steigenden Prämien für Sie zusammengestellt. Mehr ...

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel. : 050 477-2000
E-Mail: konsument@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum