Grundbuchsantrag
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Grund­buchs­antrag: Muster­vor­lag­en

Der einfache und kostengünstige Zugang der Bürger zum Grundbuch wurde im Jahr 2009 abgeschafft. Seither müssen Grundbuchsanträge schriftlich eingebracht werden.

Auf Drängen der AK sieht das Gesetz vor, dass Grundbuchsgesuche „in der Regel“ schrift­lich einzubringen sind, „in einfachen Fällen können Gesuche auch zu Proto­koll erklärt werden.“

Welche diese „einfachen Fälle“ sind, in denen nun wieder auch mündliche An­träge zulässig sind, erfragt man im konkreten Fall am besten gleich bei der Grund­buch­ab­teil­ung des zuständigen Bezirksgerichts. Wir bieten Ihnen hier weiter­hin – für manche einfache Fälle - Muster für schriftliche Anträge zum Down­load­en.

Leider ist es nicht möglich, für komplexe Grundbuchsanträge Muster zu ent­werfen, sodass Sie sich in einigen Fällen von Grundbuchsangelegenheiten an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden müssen.

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