Wohnungskauf
Beim Kauf einer Eigentumswohnung gibt es vieles zu beachten. Was ist besonders wichtig zu wissen? Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Der einfache und kostengünstige Zugang der Bürger zum Grundbuch wurde im Jahr 2009 abgeschafft. Seither müssen Grundbuchsanträge schriftlich eingebracht werden.
Auf Drängen der AK sieht das Gesetz vor, dass Grundbuchsgesuche „in der Regel“ schriftlich einzubringen sind, „in einfachen Fällen können Gesuche auch zu Protokoll erklärt werden.“
Welche diese „einfachen Fälle“ sind, in denen nun wieder auch mündliche Anträge zulässig sind, erfragt man im konkreten Fall am besten gleich bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Bezirksgerichts. Wir bieten Ihnen hier weiterhin – für manche einfache Fälle - Muster für schriftliche Anträge zum Downloaden.
Leider ist es nicht möglich, für komplexe Grundbuchsanträge Muster zu entwerfen, sodass Sie sich in einigen Fällen von Grundbuchsangelegenheiten an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden müssen.
Mustervorlagen
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