Reparatur
Lassen Sie Reparaturen sorgfältig planen, prüfen Sie die Arbeiten und kennen Sie Ihre Rechte bei Mängeln und strittigen Rechnungen.
Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch – besonders das Kleingedruckte. Dort stehen oft wichtige Regelungen, die später entscheidend sein können.
Autohändler verwenden meist vorformulierte Vertragsbedingungen, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Darin finden Sie häufig Regelungen zu:
Lesen Sie diese Bestimmungen genau durch, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Im Kaufvertrag wird der Zustand des Autos oft mit einer Fahrzeugklasse beschrieben. Diese Bewertung zeigt, in welchem Zustand Sie das Fahrzeug kaufen.
Die Klassen bedeuten in der Regel:
Manche Autohändler verwenden stattdessen eigene Bewertungssysteme, zum Beispiel A, B, C oder D. Auch diese Bewertungen werden Teil des Kaufvertrags. Achten Sie deshalb besonders darauf, welche Einstufung für Ihr Fahrzeug gilt.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufen, sollten Sie prüfen, ob der Händler tatsächlich als Verkäufer auftritt oder das Fahrzeug nur zwischen zwei Privatpersonen vermittelt.
Das ist nicht immer leicht zu erkennen.
Unterschreibt oder stempelt der Händler lediglich einen privaten Kaufvertrag, bestätigt das oft nur die Unterschriften der beiden Vertragsparteien. Der Händler wird dadurch nicht automatisch Verkäufer.
Das kann für Sie wichtige Folgen haben:
Eine Ausnahme gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen: Ist das Auto bereits länger als ein Jahr zugelassen, kann der Händler die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Das ist aber nur möglich, wenn diese Verkürzung ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde.
Übergibt Ihnen der Händler das gekaufte Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, sollten Sie ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Senden Sie das Schreiben eingeschrieben und kündigen Sie darin an, dass Sie nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werden.
Erst wenn auch diese Nachfrist erfolglos verstreicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wie lange die Nachfrist sein soll, ist häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag kann grundsätzlich nicht einseitig rückgängig gemacht werden.
Sie können den Unternehmer zwar um eine Stornierung bitten. Der Händler muss einer Vertragsauflösung jedoch nicht zustimmen.
Stimmt der Händler einer Stornierung zu, kann er eine Stornogebühr verlangen. Deren Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Viele Autohändler sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Stornogebühr von 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises vor.
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