Zu aller erst sollten Sie möglichst rasch Ihren jeweiligen Energieanbieter kontaktieren, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten und mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert sind, die Sie nicht auf einmal zahlen können, haben Sie den gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlungsvereinbarung von bis zu 18 Monaten. Dieses Recht gilt aber derzeit nur für Stromkund:innen.
Armutsbetroffene Haushalte, die GIS-befreit sind, haben Anspruch auf Befreiung der Ökostromförderkosten. Sie müssen aber einen Antrag stellen, und zwar beim Gebühren Info Service.
Wenn Sie vor der Abschaltung von Strom und Gas stehen, haben Sie das Recht, sich auf die sogenannte Grundversorgung zu berufen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Grundversorgung sowie einen Musterbrief für den Lieferantrag auf Grundversorgung.
Wenn Sie die finanziellen Belastungen Ihrer Energierechnungen gar nicht mehr stemmen können, sollten Sie sich an eine soziale Beratungsstelle wenden. Die Regulierungsbehörde E-Control bietet hier eine Auflistung der Beratungsstellen inkl. Überbrückungshilfen nach Bundesländern an.
Der Wohnschirm hilft bei Miet- und künftig auch bei Energiekosten-Schulden: wohnschirm.at
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