Sicher bezahlen: Ihre Rechte im Überblick
Wurde Ihre Karte missbräuchlich verwendet? Ist eine Lastschrift fehlgeschlagen oder haben Sie versehentlich Geld überwiesen? Hier erfahren Sie, wer haftet, welche Fristen gelten und was Sie tun können.
Wer haftet bei Kartenmissbrauch?
Haben Sie eine Zahlung nicht freigegeben, haftet grundsätzlich Ihre Bank oder Kreditkartenfirma.
Haben Sie den Missbrauch mitverursacht, gilt:
- Leichte Fahrlässigkeit: Haftung bis maximal 50 Euro
- Grobe Fahrlässigkeit: Haftung für den gesamten Schaden
Wichtig: Wurde bei der Zahlung keine starke Kundenauthentifizierung (z. B. Freigabe per App oder SMS-Code) verlangt, haften Sie nicht.
Kreditkarte missbräuchlich verwendet
Wurde Ihre Kreditkarte unbefugt eingesetzt, muss Ihnen der abgebuchte Betrag unverzüglich gutgeschrieben werden.
Benötigen Sie eine Ersatzkarte, darf Ihnen die Kreditkartenfirma die Kosten dafür verrechnen.
Überweisung rückgängig machen
Eine beauftragte Überweisung kann grundsätzlich nicht widerrufen werden.
Nur in Ausnahmefällen kann die Bank eine Überweisung noch stoppen. Wurde Geld irrtümlich überwiesen, ist eine Rückzahlung nur mit Zustimmung der Empfängerin oder des Empfängers möglich.
SEPA-Lastschrift zurückholen
Eine autorisierte SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen (56 Tagen) ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.
Rücklastschrift: Warum fallen Spesen an?
Ist Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt, wird die Lastschrift zurückgewiesen.
Für die Benachrichtigung über die Rücklastschrift kann Ihre Hausbank 5 bis 12 Euro verrechnen.
Verrechnen sowohl Ihre Hausbank als auch die Bank des Zahlungsempfängers Spesen, können insgesamt bis zu 24 Euro anfallen.