Frustrierter Mann mit einer Abrechnung in der Hand
© insta_photos, stock.adobe.com

Wenn Vermieter:innen die Kaution zu­rück­halten

Wenn Sie aus einer Mietwohnung ausziehen, sollten Sie in der Regel unverzüglich Ihre Kaution zurückbekommen. Doch manchmal weigern sich Vermieter:innen, das Geld zurückzuzahlen.

Eine häufige Begründung: Die Mieterin oder der Mieter hätten die Wohnung beschädigt oder stark abgenutzt hinterlassen, mit der Kaution müssten nun die Renovierungsarbeiten finanziert werden. Wann ist das legal, wann nicht?

Abnützung durch Miete abgegolten

Grundsätzlich zahlen Sie Miete dafür, dass Sie eine Wohnung benützen dürfen. Es liegt auf der Hand, dass eine Wohnung selbst bei pfleglicher Behandlung mit der Zeit Gebrauchsspuren bekommt.

Inzwischen haben einige OGH-Urteile bestätigt, dass es unter die normale Abnutzung fällt, wenn zum Beispiel die Wandfarbe nach einer Weile nicht mehr makellos ist oder Parkettböden Kratzer bekommen.  Auch wenn Sie Bohr- und Dübellöcher hinterlassen, ist das kein Grund, die Kaution einzubehalten. Schließlich müssen Sie ja Ihre Kästchen und Regale irgendwo befestigen.

Wann Sie Beschädigungen zahlen müssen

Wenn Sie tatsächlich einen Schaden in der Wohnung angerichtet haben, müssen Sie Ersatz dafür leisten. Die Vermieter:innen können allerdings nicht von Ihnen verlangen, dass Sie den vollen Preis für den kaputten Gegenstand übernehmen. Sie müssen nur zahlen, was der Gegenstand noch wert war.

ZWEI BEISPIELE

Eine Parfümflasche ist Ihnen ins Waschbecken gekracht, das Waschbecken hat nun einen Sprung.

  • Für Waschbecken wird eine Nutzungsdauer von 30 Jahren angenommen.
  • Wenn das Waschbecken schon 10 Jahre alt ist, brauchen Sie nur mehr zwei Drittel der Kosten für ein neues Teil übernehmen. 

Den Kindern ist beim Fangenspielen in der Genossenschaftswohnung eine Innentür in die Quere gekommen. Nun ist sie demoliert.

  • Für Innentüren wird eine Nutzungsdauer von 30 Jahren angenommen.
  • Wenn die Tür bei der Rückgabe der Wohnung bereits 30 Jahre oder älter ist, müssen die Mieter:innen nichts mehr für eine neue Tür zahlen. Die alte Tür ist zwar kaputt, sie war aber auch nichts mehr wert.

Musterbriefe

Unsere Vorlagen für Ihre Korrespondenz.

Video

Ich will meine Kaution zurück:

Was tun, wenn die Vermieter:innen nicht zahlen?

Wenn es zu Streitigkeiten rund um die Kautionsabrechnung kommt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie können sich an eine Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheit­en wenden (hier z.B. die Schlichtungsstelle für Wien) und versuchen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Die Verfahren bei den Schlichtungsstellen sind im Gegensatz zu Gerichtsverfahren kostenfrei.
     
  • Sollten Sie nicht in einer Gemeinden wohnen, die über eine Schlichtungsstelle verfügen, müssen Sie sich an ein Gericht wenden, um Ihr Recht durchzusetzen.

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel. : 050 477-2001
E-Mail: mietrecht@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum