Junge Touristin am Flughafen
Junge Touristin am Flughafen © Xavier Gallego Morel, stock.adobe.com

Chaos am Flughafen: Verspätungen und Flugausfälle in der Urlaubszeit

Immer wieder kommt es vor, dass Flüge ausfallen oder gecancelt werden. Gerade in der Hauptreisezeit im Sommer ist das eine besondere Belastung für Reisende. Fluggäste haben Rechte.

Flug wird abgesagt

Fluggäste, deren Flug abgesagt wird, haben folgende Rechte:

Ein Wahlrecht zwischen

  •  der vollständigen Rückerstattung des Preises für den nicht konsumierten Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, wenn der Flug ins­ge­samt zwecklos geworden ist
  • der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Ziel oder
  • einer Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.
  • Sie hab­en Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen abhängig von der Warte­zeit, wenn notwendig auf eine Übernachtung im Hotel, auf zwei Telefonate, Emails, Telexe oder Faxe.

Flug ist verspätet – was tun?

Bei Verspätungen von 2 Stunden (Flüge bis 1.500 Kilometer) beziehungsweise 3 Stunden (Flüge in der EU über 1.500 Kilometer und andere Flüge von 1.500 Kilometer bis 3.500 Kilometer) beziehungsweise 4 Stunden (alle übrigen Flüge) haben Reisende Anspruch auf 

  •  Mahlzeiten und Erfrischungen abhängig von der Wartezeit
  •  2 Telefongespräche, Telexe, Faxe oder Emails
  •  Hotelunterbringung, falls notwendig

Sollte Ihnen dies die Airline nicht anbieten, bewahren Sie etwaige Belege über Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten auf.

Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können die Fluggäste jedenfalls vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises ver­langen.

Hinweis

Ob Ihnen darüber hinaus noch eine Ausgleichszahlung zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Mehr dazu finden Sie hier:

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