Skonto, Zahlungsverzug und Inkassobüros
Der oder das Skonto ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zeit.
Skonto muss mit dem Unternehmen vereinbart werden. Wenn Sie weder im Auftrag noch im Kaufvertrag einen Skontoabzug vereinbart haben und auf der Rechnung kein Skonto aufscheint, dann müssen Sie den Rechnungsbetrag ohne Skontoabzug bezahlen.
Tipp
Vereinbaren Sie die Möglichkeit eines Skontoabzugs schon bei Auftragserteilung schriftlich mit dem Unternehmen.
Was passiert, wenn ich nicht vereinbarungsgemäß bezahle?
Hat das Unternehmen seine Leistung erbracht, sind Sie in der Regel sofort zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Wenn Sie ohne berechtigte Gründe nicht zahlen (Zahlungsverzug), könnte das Unternehmen sofort mit einer Klage gegen Sie vorgehen.
Achtung
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung besteht keine Verpflichtung für das Unternehmen, vor Einbringung einer Klage mindestens dreimal zu mahnen!
Nun kann es schon einmal passieren, dass auf die Bezahlung einer Rechnung vergessen wird. In der Regel wird das Unternehmen mit einer Mahnung reagieren, weil es kaufmännischen Gepflogenheiten entspricht und nicht gleich zu Gericht zu gehen, um den ausstehenden Betrag einzuklagen.
Überprüfen Sie rasch, ob Sie zur Zahlung verpflichtet sind oder nicht. Wenn ja, bezahlen Sie möglichst gleich. Und wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben sollten, dann wenden Sie sich an das Unternehmen und versuchen, eine Ratenvereinbarung zu treffen.
Probleme mit Inkassobüros
Immer öfter beauftragen Unternehmen Inkassobüros mit der Eintreibung offener Forderungen. Bei Inkassokosten handelt es sich um Schadenersatzforderungen, die die ursprüngliche Forderung meist erheblich ansteigen lassen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Hauptforderung zu Recht besteht. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sich sofort mit dem Unternehmen, das die Hauptforderung gegen Sie stellt, bzw. mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen und die Hauptforderung begleichen. Empfehlenswert ist es auch, über die Höhe der Inkassobürokosten zu verhandeln.
Laut Gesetz müssen derartige Forderungen den Kriterien der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit im Verhältnis zur Grundforderung entsprechen. Außerdem gibt es Höchstsätze für die einzelnen Aufwendungen, welche nicht überschritten werden dürfen. Nutzen Sie im Zweifel gerne unser Beratungsangebot!