Skonto, Zahlungsverzug und In­kasso­büros

Der oder das Skonto ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahl­ung innerhalb einer bestimmten Zeit.

Skonto muss mit dem Unternehmen ver­ein­bart werden. Wenn Sie weder im Auftrag noch im Kaufvertrag einen Skon­to­ab­zug vereinbart haben und auf der Rechnung kein Skonto aufscheint, dann müssen Sie den Rechnungsbetrag ohne Skontoabzug bezahlen.

Tipp

Vereinbaren Sie die Möglichkeit eines Skontoabzugs schon bei Auf­trags­er­teil­ung schriftlich mit dem Unternehmen.

Was passiert, wenn ich nicht ver­ein­bar­ungs­ge­mäß bezahle?

Hat das Unternehmen seine Leistung erbracht, sind Sie in der Regel sofort zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Wenn Sie ohne berechtigte Gründe nicht zahlen (Zahlungsverzug), könnte das Unternehmen sofort mit einer Klage gegen Sie vorgehen.

Achtung

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung besteht keine Ver­pflicht­ung für das Unternehmen, vor Einbringung einer Klage mindestens dreimal zu mahnen!

Nun kann es schon einmal passieren, dass auf die Bezahlung einer Rechnung vergessen wird. In der Regel wird das Unternehmen mit einer Mahnung re­agier­en, weil es kaufmännischen Gepflogenheiten entspricht und nicht gleich zu Gericht zu gehen, um den ausstehenden Betrag einzuklagen.

Überprüfen Sie rasch, ob Sie zur Zahlung verpflichtet sind oder nicht. Wenn ja, bezahlen Sie möglichst gleich. Und wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben soll­ten, dann wenden Sie sich an das Unternehmen und versuchen, eine Ra­ten­vereinbarung zu treffen.

Probleme mit Inkassobüros

Immer öfter beauftragen Unternehmen Inkassobüros mit der Eintreibung of­fen­er Forderungen. Bei Inkassokosten handelt es sich um Schaden­er­satz­for­der­ung­en, die die ursprüngliche Forderung meist erheblich ansteigen lassen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Hauptforderung zu Recht besteht. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sich sofort mit dem Unternehmen, das die Haupt­for­der­ung gegen Sie stellt, bzw. mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen und die Hauptforderung begleichen. Empfehlenswert ist es auch, über die Höhe der Inkassobürokosten zu verhandeln.

Laut Gesetz müssen derartige Forderungen den Kriterien der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit im Verhältnis zur Grundforderung entsprechen. Außerdem gibt es Höchstsätze für die einzelnen Aufwendungen, welche nicht überschritten werden dürfen. Nutzen Sie im Zweifel gerne unser Beratungsangebot!

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel. : 050 477-2000
E-Mail: konsument@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum