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Alle Getränke-Einweg-Kunststoff-Flaschen und -Dosen werden in Österreich ab Jänner 2025 mit Pfand verkauft. Beim Kauf müssen Sie pro Einweg-Kunststoff-Flasche oder Getränkedose 25 Cent Pfand zahlen. Das gilt für Flaschen oder Dosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Liter. Man erkennt sie am neuen Pfandlogo. Gibt man die leeren Verpackungen an einer Rücknahmestelle ab, erhält man den Pfandbetrag zurück.
Bei diesem Pfandsystem gibt es einige Ausnahmen:
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie verkauft wurden. Aber: Das gilt nicht für Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller. An Orten mit vielen Menschen wie Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen können auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Das Pfandgut gibt man entweder in einen Automaten oder bei dem Geschäft ab, wo man es gekauft hat. Wichtig: Dort kann man nur Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückgeben.
Wenn man sein Pfand zurückgeben möchte, müssen das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sein. Die Verpackung muss leer, nicht zerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung in diesem Fall. 2025 wird ein Übergangsjahr sein. In dieser Zeit wird es sowohl Verpackungen mit als auch ohne Pfandlogo zu kaufen geben. Das heißt, diese Verpackungen müssen dann unterschiedlich entsorgt werden – einmal als Pfand und einmal wie bisher in der gelben Tonne.
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