Älterer Herr beim Einkaufen
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18.3.2026

AK Check: Grundpreise schwer lesbar

Seit Ende Dezember 2025 gelten neue Regeln für die Grundpreisauszeichnung. Das Preisauszeichnungsgesetz schreibt unter anderem Mindestschriftgrößen für Produkt- und Grundpreise vor. Außerdem müssen Grundpreise innerhalb einer Produktgruppe im selben Geschäft mit einheitlichen Maßeinheiten angegeben werden.

Ein aktueller AK Check zeigt jedoch: Viele Handelsketten setzen die neuen Vorgaben noch nicht vollständig um. Zu kleine Schrift, unterschiedliche Bezugsgrößen und vereinzelt fehlende oder falsche Grundpreise erschweren nach wie vor den Preisvergleich.

Test

Den AK Monitor zur Grundpreisauszeichnung finden Sie hier.  

Das schreibt das Gesetz vor

Das Preisauszeichnungsgesetz sieht vor:

  • Verkaufspreise müssen gut lesbar sein. Als Richtwert gelten mindestens 8 Millimeter Schriftgröße.
  • Grundpreise müssen auf Papier-Preisschildern mindestens 4 Millimeter, auf elektronischen Preisschildern mindestens 3,5 Millimeter hoch sein.
  • Innerhalb eines Geschäfts müssen Grundpreise bei derselben Produktgruppe mit einer einheitlichen Bezugsgröße (z. B. pro Liter oder pro 100 Milliliter) angegeben werden.

Zu kleine Schrift bei mehreren Handelsketten

Während die Schriftgröße der Verkaufspreise bei allen überprüften Händlern den gesetzlichen Vorgaben entspricht, gibt es bei den Grundpreisen weiterhin Mängel.

GeschäftPapier-PreisschildElektronisches Preisschild
Hofer4 mm
Lidl2 mm
Penny6 mm
Billa, Billa Plus3,5 mm
Spar4 mm3 mm
Interspar4 mm2 mm
Bipa, dm4 mm
Müller1,5 mm

Besonders deutlich fällt der Verstoß bei Müller auf: Dort maß die Schrift der Grundpreise auf Papier-Preisschildern lediglich 1,5 Millimeter.

Die Schriftgröße der Verkaufspreise lag hingegen bei allen überprüften Händlern zwischen 7 und 13 Millimetern.

Fehlende und falsche Grundpreise in Onlineshops

Auch online gibt es weiterhin Probleme.

Bei Hofer, Spar und Billa fehlten bei einzelnen Produktkategorien vereinzelt Grundpreise. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation allerdings verbessert.

Im dm-Onlineshop waren bei wenigen Produkten – etwa bei Shampoo – die Maßeinheiten falsch angegeben: Der Grundpreis wurde pro Milliliter statt pro 100 Milliliter oder pro Liter ausgewiesen.

Unterschiedliche Bezugsgrößen erschweren Preisvergleiche

Ein weiteres Problem betrifft fast alle überprüften Handelsketten: Innerhalb derselben Produktgruppe werden unterschiedliche Bezugsgrößen verwendet.

So wird beispielsweise Duschgel oder Shampoo einmal pro 100 Milliliter und ein anderes Mal pro Liter ausgezeichnet. Das erschwert den direkten Preisvergleich.

Sonderfall: Lebensmittel in Flüssigkeit

Auch bei Lebensmitteln in Aufguss- oder Einlegeflüssigkeit gibt es vereinzelt Fehler.

Bei Produkten wie Bohnen oder Gurken muss sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht beziehen – nicht auf das Gesamtgewicht inklusive Flüssigkeit.

So wurde der AK Check durchgeführt

Die AK überprüfte zwischen 4. und 27. Februar 2026 die Grundpreisauszeichnung in drei bis vier Wiener Filialen sowie den Onlineshops von insgesamt zehn Handelsketten:

  • sieben Supermärkte: Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar und Interspar
  • drei Drogeriemärkte: Bipa, dm und Müller

Geprüft wurden 24 Produktkategorien aus dem Drogeriebereich sowie 19 Kategorien aus Lebensmitteln und Getränken. Die Schriftgrößen wurden zusätzlich mit einem Lineal gemessen.

Das fordert die AK

Einheitliche Bezugsgrößen ohne Wahlmöglichkeit

Für jede Produktgruppe soll es nur noch eine gesetzlich vorgeschriebene Bezugsgröße geben. Derzeit darf etwa Flüssigseife pro Liter oder pro 100 Milliliter ausgezeichnet werden. Einheitlich muss die Angabe nur innerhalb eines Geschäfts sein – zwischen verschiedenen Handelsketten sind unterschiedliche Bezugsgrößen weiterhin erlaubt. Das erschwert den Preisvergleich.

Speiseeis nach Kilogramm auszeichnen

Der Grundpreis für Speiseeis (ausgenommen Einzelportionen) soll künftig pro Kilogramm und nicht pro Liter angegeben werden. Schließlich wird Eis gegessen und nicht getrunken.

Grundpreise für weitere Alltagsprodukte

Die Pflicht zur Grundpreisauszeichnung soll auf weitere Produkte ausgeweitet werden. Die AK schlägt unter anderem folgende Bezugsgrößen vor:

  • Alu-, Frischhalte- und Butterbrotpapier: pro Meter
  • Kaffeekapseln und Portionspackungen: pro Kapsel bzw. pro Portion
  • Küchenrollen: pro 100 Blatt
  • WC-Papier: pro 100 Blatt
  • Taschentücher: pro 100 Stück
  • Tampons, Binden und Slipeinlagen: pro 10 Stück
  • Zahnseide: pro Meter

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