Tipps zu Lebensversicherungen

Lebensversicherungen können sehr vielseitig verwendet werden: als Pen­sions­vor­sorge, als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen im Todes­fall, als Tilgungsträger oder Besicherung für Kredite. Erfahren Sie hier, welche Vor- und Nachteile Lebensversicherungen haben, und wo­rauf Sie vor und nach Vertragsabschluss achten sollten.

Vorteile von Lebensversicherungen

Die Prämienzahlungen in eine Lebensversicherung sind steuerlich begrenzt ab­setzbar, wenn die Auszahlung in Form von Rentenzahlungen vorgesehen ist. Die Berücksichtigung bei den Sonderausgaben ist - aufgrund der Lohn­steuer­reform 2016 - nur mehr für bestehende Verträge und nur mehr für die Jahre 2016 bis 2020 möglich.

Nachteile von Lebensversicherungen

Lebensversicherungen haben den Nachteil, dass die Gewinnbeteiligung un­ver­bind­lich ist.  Außerdem verfügen sie nur über sehr geringe Flexibilität: Bei Kapital­bedarf während der Laufzeit können Sie hohe Verluste erleiden. Gründe dafür sind, dass die Prämienanteile für den Ablebensschutz und die Ver­walt­ungs­kosten des Versicherers unwiederbringlich sind. Auch die Ver­mitt­lungsprovision des Verkäufers schlägt sich zu Buche. Es besteht zudem lange Kapitalbindung.

Wann ist eine Lebensversicherung unnötig?

Für die Absicherung von Hinterbliebenen ist eine reine Risikoversicherung, die nur den Todesfall abdeckt, sinnvoller als eine gemischte Er- und Ab­lebens­ver­sich­er­ung. Sie kann für einen kürzeren Zeitraum und eine höhere Ver­sich­er­ungs­summe, als dies bei Lebensversicherungen möglich ist, abgeschlossen wer­den. Damit kann sie der aktuellen Lebenssituation (z. B. bis zum Ende der Aus­bildungszeiten der Kinder) angepasst werden.

Worauf Sie vor einem Vertragsabschluss achten sollten

Eine Lebensversicherung verlangt ein langfristiges finanzielles Engagement und eine vertragliche Bindung über viele Jahre. Bevor Sie sich für ein Produkt oder einen Anbieter entscheiden, sollten Sie sich umfassend informieren und für sich verschiedene Fragen klären. Hier eine kleine Checkliste:

Welche Art von Versicherung schließe ich eigentlich ab?

Was vielen oft nicht klar ist: Lebensversicherung ist nicht gleich Lebens­ver­sich­er­ung. Schauen Sie also bei Angeboten genau hin:  

  • Handelt es sich um eine Er- und Ablebensversicherung? Dann gibt es Geld nach einer bestimmten Laufzeit (Erleben) – oder eben im Todesfall (Ab­leb­en). 

  • Handelt es sich um eine Ablebensversicherung? Dann ist es eine reine Risiko­versicherung, die nur im Todesfall der versicherten Person eine ver­trag­lich fixierte Summe ausschüttet.

  • Auch die „Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge“ wird manchmal als Lebens­versicherung bezeichnet. Sie ist eine sehr spezielle Ver­sich­er­ungs­form, die im Einkommenssteuergesetz geregelt ist und durch eine staatliche Prämie attraktiv gemacht werden soll. Doch Achtung: Die staatliche Prämie ist keine fixe Größe und die Erträge sind oft mager. 

Tipp

Oft wird KonsumentInnen eine „Pensionslücke“ vorgerechnet, da­mit sie eine Lebensversicherung oder Ähnliches abschließen. Hinter­fragen Sie die Höhe dieser „Pensionslücke“ genau. Mit wie viel Pen­sion ist tatsächlich zu rechnen? Hilfe zur Berechnung der staatlichen Pension bietet der AK Pensionsrechner.

Kann ich mir die Prämie leisten – auch wenn es finanziell einmal enger wird?

Diese Frage sollten Sie sich von Anfang an stellen, um später eine teure Künd­ig­ung zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Prämie selbst, sondern auch allfällige Nebenkosten und Anpassungen im Auge zu behalten:  

  • Achten Sie auf die häufig beworbene Dynamisierung der Leistungen, die vor allem mit „Kaufkrafterhalt“ oder Wertanpassung („Ohne neuerliche Gesundheitsprüfung“) beschrieben wird: Eine automatische Anpassung der Leistung bzw. Versicherungssumme an einen Index (z.B. einen fix vor­ge­geb­en­en Festindex) bringt mit sich, dass die Versicherungssumme von Jahr zu Jahr angehoben wird, zum Beispiel um 4%. Das ist an sich gut, doch der An­stieg kann auch die Prämie verteuern und in ungünstigen Fällen steigt die Prämie im Verhältnis stärker als die Leistung, also die Versicherungssumme. Das wird u.a. begründet mit den steigenden Risikokosten im zunehmendem Alter und dass die Anpassung der Versicherungsprämie wie ein Neu­ab­schluss mit zusätzlichen Provisionen einzustufen ist. Bei bereits be­steh­end­en Verträgen heißt es daher: Unbedingt prüfen, wie sich die Erhöhung der Versicherungssumme („Dynamikklausel“) auf die Prämienhöhe auswirkt. Falls die Prämie zu teuer bzw. nicht mehr leistbar wird, kann auf die Dy­na­mik­klausel verzichtet werden – mit dem Aussetzen der Anpassung bleiben die Versicherungs- und die Prämiensumme stabil. 
  • Die monatliche, viertel- oder halbjährliche Bezahlung der Prämie kann wegen der Verrechnung von so genannten Unterjährigkeitszuschlägen teuer kommen: Auf lange Frist sind diese Zuschläge echte Ertragsfresser: Sie können beispielsweise 6% bei monatlicher Bezahlweise der Prämie, 2% bei halbjährlicher Bezahlweise ausmachen. Bei der jährlichen Zahlweise fallen hingegen keine Spesen an.

Tipp

Rechnen Sie mit dem AK Versicherungsspesenrechner nach!

Sind teure Zusatztarife ihr Geld wert?

Auch Zusatztarife für eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung können die Prämie erheblich verteuern. Brauchen Sie solche Zusatztarife? Und sind diese nicht überteuert? Um das besser einschätzen zu können, sollten Sie Ver­gleichs­an­ge­bote für einen Einzeltarif einholen – zum Beispiel für eine Un­fall­ver­sich­er­ung. Vergleichen Sie diese dann mit der Prämie für die Lebens­ver­sich­er­ung ohne Zusatztarif.  

Wo kriege ich am meisten für mein Geld?  

  • Holen Sie immer mehrere Versicherungsangebote ein: Auch wenn die Er­träge – speziell bei sicherer Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere – nicht in den Himmel wachsen, können sich die Kosten der Versicherungen doch erheblich unterscheiden. Eine AK Erhebung über die Zukunftsvorsorge zeigt etwa, dass die Abschlusskosten bei 8 Versicherern zwischen 340 bis 1440 Euro auseinanderklaffen. Vereinfacht gesagt: Bei ähnlichen Erträgen am Geld- und Kapitalmarkt sind auch die Kosten ein Entscheidungskriterium für die Produktauswahl.

  • Wichtig: Achten Sie bei Angeboten, dass der effektive Garantiezinssatz an­ge­geben wird, bei dem die anfallenden Kosten eingerechnet sind. Seit 1.1. 2016 ist diese Angabe vor Vertragsabschluss verpflichtend zu erteilen. Der effektive Garantiezinssatz ist eine Renditekennzahl, die angibt, wie viel Ihnen wirklich nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Er wurde bisher in Offerten nicht automatisch angegeben. Eine weitere Kennzahl ist die effektive Ge­samt­ver­zinsung, die den voraussichtlichen, aber unverbindlichen Ge­samt­er­trag nach Abzug der Kosten angibt. Mit der Gesetzesänderung wird auch eine neue verpflichtende tabellarische Darstellung der Kosten für alle kapitalbildenden Lebensversicherungen eingeführt, die Kunden vor Ver­trags­ab­schluss erhalten müssen. Diese Tabelle enthält auch die so genannte „Sparprämie“ als Prozentanteil der Prämienleistung. Die Sparprämie ist jener Teil der Prämie, der nicht für Kosten des Versicherungsunternehmens und für die Risikoprämie (Sterblichkeitsrisiko) verwendet wird. 
  • Unterscheiden Sie genau, was vertraglich garantiert und was un­ver­bind­lich ist oder lediglich in Aussicht gestellt wird. Die unverbindlichen Leist­ung­en sind in der Regel mit einer Fußnote gekennzeichnet. In der Fußnote ist dann der Hinweis zu lesen, dass die angegebenen Werte nur unverbindlich sind und auf „derzeitigen Ausschüttungen bzw. Gewinnbeteiligungen“ be­ruh­en. Zwischen den garantierten Leistungen (garantiertes Ablaufkapital oder garantierte Rentenzahlung pro Monat) und den voraussichtlichen, un­ver­bind­lichen Leistungen (Versicherungssumme inklusive Gewinnbeteiligung oder voraussichtliche Rentenzahlung inkl. Gewinnbeteiligung) können große Differenzen bestehen. 

  • Beachten Sie, dass es auch schon klassische Lebensversicherungen ohne ein­en vertraglichen Garantiezinssatz gibt. Fragen Sie nach, mit welchem Pro­duktvorteil der Wegfall der Garantieverzinsung ausgeglichen wird.

Doch noch die Meinung geändert? Ihr Rücktrittsrecht

Sie wollen sich die Lebensversicherung doch nicht leisten oder haben ein besser­es Angebot gefunden? Bei Lebensversicherungen gibt es ein 30-tägiges Rück­trittsrecht ab Vertragsabschluss: Auf diese Weise können Sie den Ver­trag noch einmal revidieren und sind vor Überrumpelung geschützt.

Worauf Sie bei einer vorzeitigen Kündigung acht­en sollten

Sie möchten die Lebensversicherung frühzeitig auflösen?

  • Erkundigen Sie sich vorher über die Kündigungsmodalitäten, denn eine vor­zeitige Kündigung des Vertrags kann teuer kommen. Das Online-Tool „Versicherung kündigen“ zeigt, wie Sie Ihren Ver­sich­er­ungs­ver­trag kündigen können.

  • Achten Sie bei der Kündigung auf die sogenannten Rückkaufswerte, die in der Polizze angeführt sein müssen. Der Rückkaufswert ist der Auf­lös­ungs­wert im Kündigungsfall. Je früher der Vertrag gekündigt wird, desto niedriger der Rückkaufswert im Vergleich zur Summe der einbezahlten Prämien.

  • Es gibt auch eine Alternative zur Kündigung, und zwar die Prä­mien­frei­stell­ung oder Teilprämienfreistellung: Das bedeutet, dass der Vertrag fort­ge­setzt, die Prämienzahlung jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt wird. Es er­folgt die Berechnung einer reduzierten Vertragssumme, die bei Ablauf des Ver­trags ausgezahlt wird. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungskosten auch bei Prämienfreistellung weiterlaufen!

Nach Vertragsende: Rentenzahlung oder Kapital­leistung?

Sie haben jahrelang in Ihre Lebensversicherung eingezahlt, jetzt läuft der Ver­trag aus. Was ist attraktiver – eine monatliche Rentenzahlung oder doch lieber ein Batzen Geld auf einmal? Ein einfaches Rezept lautet: Vergleichen Sie die Summe der vorgerechnete Rentenzahlungen pro Monat für ein an­ge­nommen­es Lebensalter und die Kapitalleistung miteinander, die Sie sofort erhalten wür­den. Was mehr wiegt, hängt nicht nur von der zu erwartenden Inflation ab, sondern auch von der Frage, ob Sie aktuellen Kapitalbedarf haben und zum Beispiel einen Kredit tilgen oder eine größere Anschaffung machen möchten.

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum