E-Mopeds: Diese neuen Regeln gelten ab 1. Oktober 2026
Ab 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue Regeln für sogenannte E-Mopeds. Das betrifft auch viele Fahrer:innen, die Essen ausliefern.
Was ändert sich für Fahrer:innen von E-Mopeds?
Wer mit einem E-Moped fährt, braucht ab 1. Oktober:
- einen Führerschein, mindestens Klasse AM
- einen Helm
- ein Kennzeichen
- eine Versicherung
- eine Zulassung für das Fahrzeug
- regelmäßig eine § 57a-Begutachtung, also das „Pickerl“
Wichtig!
Mit einem E-Moped dürfen Sie ab 1. Oktober nicht mehr auf dem Radweg fahren.Ist mein Fahrzeug ein E-Moped?
Die neuen Regeln gelten für E-Mopeds der Fahrzeugklasse L1e-B.
Vereinfacht gesagt sind vor allem diese Fahrzeuge betroffen:
- Ihr Fahrzeug hat keine Pedale und fährt mit einem Elektromotor? Dann kann es unter die neuen Regeln fallen.
- Ihr Fahrzeug hat Pedale, kann aber mit einem Gasgriff oder Gashebel auch ohne Treten fahren? Dann kann es ebenfalls unter die neuen Regeln fallen.
Nicht betroffen sind zum Beispiel:
- normale E-Bikes, bei denen der Motor Sie beim Treten unterstützt.
- Auch eine Schiebe- oder Anfahrhilfe mit Schrittgeschwindigkeit macht ein E-Bike noch nicht zum E-Moped.
- Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte mehrspurige Elektrofahrzeuge, sogenannte „Seniorenmobile“, wenn sie 250 Watt bzw. 25 km/h nicht überschreiten.
Sie liefern Essen aus? Das sollten Sie wissen
Viele Rider:innen sind bisher mit E-Mopeds unterwegs. Für sie können die neuen Regeln große Auswirkungen haben. Lieferando und Foodora wollen auf Lieferungen per Fahrrad oder E-Bike umsteigen.
Soll ich mein Fahrzeug als E-Moped anmelden und den Führerschein dafür machen?
Nein, das empfehlen wir nicht. Foodora und Lieferando wollen, dass ihre Fahrer:innen mit E-Bikes oder Fahrrädern unterwegs sind. Es kann sein, dass Sie dort mit E-Moped gar nicht weiterarbeiten dürfen!Außerdem soll es freiwillige Verkehrssicherheitstrainings für Essenszusteller:innen geben. Die Trainings werden von qualifizierten Radfahrschulen durchgeführt. Anmelden können Sie sich dafür ab 1. Oktober 2026.
Ihr:e Arbeitgeber:in muss für Ihre Gesundheit und Sicherheit sorgen!
Sie sind freie:r Dienstnehmer:in? Die Firma, bei der Sie arbeiten, muss Ihre Sicherheit und Gesundheit schützen!
All das müssen Sie kostenlos von ihr bekommen:
- Sichere Fahrräder & Gepäckträger: Für die Arbeit müssen Sie ein geeignetes Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung haben. Dieses Rad muss auch regelmäßig gewartet werden. Transportboxen gehören während der Fahrt auf den Gepäckträger und weg vom Rücken!
- Schutzkleidung und Sonnenschutz: Sie müssen einen Helm und Wetterschutzkleidung gegen Kälte und Regen bekommen. Außerdem haben Sie ein Recht auf Hitze- und UV- Schutz (Hautschutzcreme, Sonnenbrille).
- Schulung und Unterweisung: Ihnen stehen eine Unterweisung und Schulung zu, z.B. Verkehrssicherheitstraining für Neulinge oder Sicherstellen von Wissen über Verkehrsregeln.
- Extremwetterschutz: Wenn es extrem heiß ist, es schneit oder stürmt, muss die Firma Schutzmaßnahmen für Sie anbieten.
- Sanitär- und Aufenthaltsmöglichkeiten: Außerdem müssen Sie immer Zugang zu Sanitäranlagen und Aufenthaltsräumen für Pausen haben und diese nutzen dürfen.
Ihre Plattform hält sich nicht daran?
Die Arbeiterkammer fordert, dass das Arbeitsinspektorat mit Schwerpunktkontrollen konsequent überprüft, dass all diese Standards eingehalten werden.
Wenn Sie persönlich betroffen sind, holen Sie sich Beratung und Hilfe! Kontakte finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wer kann mir helfen?
- Bei Fragen zu Ihren Arbeitsbedingungen können Sie sich an die Gewerkschaft vida wenden.
- Beim Riders Collective können Sie sich mit anderen Fahrradbot:innen und Essenszusteller:innen austauschen bzw. Unterstützung bekommen, falls es Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber (Essenslieferplattform) gibt.
- Alle Infos gibt es auch auf der Website des Mobilitätsministeriums. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln auch auf Englisch, Rumänisch, Hindi und Arabisch.