Junge Frau mit Gutschein
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Gutscheine müssen 30 Jahre gültig sein

Verfallsfristen für Gutscheine sind oft rechtswidrig, wenn sie kürzer als 30 Jahre sind. Es sei denn, es gibt gute Gründe dafür oder Sie bekommen Ihr Geld zurück. Ausnahmen, Beispiele und unseren Musterbrief finden Sie im folgenden Artikel.

30 Jahre gültig oder Geld zurück

Geht es nach Unternehmen, können Gutscheine oft nur über einen gewissen Zeitraum eingelöst werden. Rechtlich sieht das allerdings anders aus: Grundsätzlich verjährt das Recht, einen Gutschein einzulösen, erst nach 30 Jahren. 

Kürzere Fristen sind ohne gute Gründe unzulässig. Je kürzer die Frist, desto triftiger muss der Grund sein. Ansonsten muss das Einlösen weiter möglich bzw. der Gutscheinwert erstattet werden.

Kurze Fristen sind grobe Benachteiligung!

Beispiel: Ein Thermengutschein ist auf zwei Jahre befristet? Geht nicht. Denn wenn Konsument:innen nach Ablauf der Frist keine Möglichkeit mehr haben, den Gutschein einzulösen oder ihr Geld zurückzubekommen, wäre das Unternehmen bereichert. Für diese Bereicherung gibt es aber keine Rechtfertigung. Verbraucher:innen wären bei einem Verfall des Gutscheins grob benachteiligt.

Unternehmen können eine solche Benachteiligung verhindern: Etwa durch eine Rückzahlung des Kaufpreises. Das bedeutet, dass eine kurze Verfallsfrist vereinbart werden kann, wenn Konsument:innen nach Ablauf dieser Frist ihr Geld zurückbekommen.

Tipp

Geld zurück für abgelaufenen Gutschein: Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihre Rechte einzufordern. Hier klicken! 


Gutschein abgelehnt? Verkäufer:in verantwortlich

Etwaige Gewährleistungsansprüche sind direkt an die Vertragspartner:innen zu richten. Falls die Einlösung des Gutscheins also von einem Unternehmen abgelehnt wird, muss die Verkäuferin bzw. der Verkäufer dafür einstehen. Verkäuferin kann zum Beispiel eine Internetplattform sein, über die Sie den Gutschein für das Thermenhotel erworben haben.

Dienstleistung teurer: Muss ich auf den Gutschein draufzahlen? 

Es kommt darauf an. 

  • Ist auf dem Gutschein ein Betrag und keine konkrete Dienstleistung vermerkt, können Sie sich auf eine Leistung nur den Betrag anrechnen lassen. Ist die Dienstleistung teurer geworden, könnte also ein gewisser Betrag aufzuzahlen sein.
     
  • Wurde eine konkrete Dienstleistung auf dem Gutschein vermerkt, muss der Gutschein unabhängig von einer Preiserhöhung eingelöst werden können. 

Eine auf alle möglichen Gutscheinvarianten passende Auskunft können wir hier leider nicht geben. Wenn Sie genau wissen wollen, was es mit Ihren Rechten als Konsumentinnen und Konsumenten auf sich hat, kontaktieren Sie uns! 

Von der AK für Sie erstritten

Alle Infos in diesem Artikel beruhen auf einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, der in einem von der AK geführten Verfahren bestätigte, dass Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre lang gültig sind und es triftige Gründe braucht, um diese Frist zu verkürzen. Der Verkauf des Gutscheins um einen günstigen Preis gilt etwa nicht als Rechtfertigung für eine Verkürzung der Verfallsfrist.

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