Fälle aus der Beratung

Was leistet die AK konkret für einzelne Mitglieder? Bei welchen Fragen und Problemen bietet sie Beratung und Hilfe an?

Hier können Sie zwei Fälle nachlesen, die unsere Expertentagtäglich beschäftigen: 

Beispiel 1: Weil sie sich vor Reiseantritt getrennt hatten, mussten eine Kärntnerin und ein Kärntner den geplanten Traumurlaub stornieren. Der Reiseveranstalter verrechnete daraufhin auf Basis des Gesamtpreises von 11.000 Euro die Stornokosten mit 5.800 Euro und zeigte sich trotz Intervention der AK nicht kulant. Auch die Versicherung, bei der im Zuge der Buchung eine Reisestornoversicherung abgeschlossen worden war, weigerte sich, den Betrag zu übernehmen. Erst nach mehreren Gesprächen und mit einem eindeutigen Nachweis, dass die Ex-Partner keinen gemeinsamen Haushalt mehr haben, lenkte die Versicherung ein und beglich die offene Forderung des Reiseveranstalters.

Beispiel 2: Eine am Telefon versprochene gewonnene Matratzenreinigung führte einen 77-jährigen Pensionisten zum Kauf von Matratzen und Lattenrosten um knapp 8.000 Euro. Der Mann wandte sich nach Vertragsabschluss an die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Kärnten. Die Jurist:innen konnten einen dreisten Vertragsabschluss nachweisen und verhalfen dem Kärntner zum Rücktritt vom Vertrag.


 

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