Der Trick mit dem Glutamat
Packerlsuppe oder Fertiggerichte „frei von Geschmacksverstärkern“ verspricht oft die Werbung. Aber: Im Essen sind dann meist Zutaten enthalten mit geschmacksverstärkender Wirkung, zum Beispiel Hefeextrakt.
„Wenn auf der Verpackung ‚ohne zugesetztes Glutamat‘ steht, ist das zwar richtig. Aber eigentlich tricksen die Produzenten und täuschen damit die Konsumenten“, sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl.
Eine AK Analyse von 26 Produkten zeigt: „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“ heißt nicht glutamatfrei. Positiv: Wird Hefeextrakt als glutamathältige Zutat verwendet, ist die Menge an Glutamat meist niedriger als bei direkt zugesetztem Glutamat. Die AK will mehr Klarheit bei der Kennzeichnung.
Glutamat: Oft verwendet, kritisch beurteilt
Glutamat als geschmacksverstärkender Zusatzstoff ist in sehr vielen verarbeiteten Produkten enthalten. Es verleiht den Lebensmitteln eine deutlich würzige Note, wird aber aufgrund der so häufigen Verwendung in der Lebensmittelindustrie von vielen Konsumenten sehr kritisch beurteilt.
Die AK hat 26 Produkte wie Wurst, Snacks (Chips, Erdnusslocken), Tiefkühlpizza, Packerlsuppe oder Fertiggerichte von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf den Glutamatgehalt prüfen lassen. Einerseits ging es um Produkte, bei denen Glutamat als Zusatzstoff zugesetzt war. Anderseits waren es Produkte, die mit Hefeextrakt produziert wurden. Es wurde dabei ermittelt, mit wie viel Glutamat KonsumentInnen in diesen Produkten zu rechnen haben.
Das Ergebnis zeigt: Kein Produkt, das „ohne Glutamatzusatz“ gekennzeichnet war, war frei von geschmacksverstärkenden Stoffen, weil es zum Beispiel Hefeextrakt enthält. Viele Konsumenten rechnen gar nicht damit, dass Hefeextrakt eine glutamathältige Zutat ist.
Erfreulich aber für KonsumentInnen
Wird beispielsweise Hefeextrakt in den Produkten verwendet, ist der Gehalt an Glutamat niedriger, als wenn Glutamat als Zusatzstoff verwendet wird. Ein Beispiel: Ist in einem Teller Packerlsuppe Glutamat drinnen, sind es 0,5 Gramm. Ist Hefeextrakt enthalten, sind es nur 0,026 Gramm.
Forderung
Es braucht bei der Kennzeichnung mehr Transparenz. Werden glutamathältige Stoffe wie Hefeextrakt verwendet, sollen Hersteller das nicht „verschleiern“. Denn Angaben wie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“, „ohne Glutamatzusatz“ oder „ohne künstliche Geschmacksverstärker“ sind missverständlich, da sich KonsumentInnen häufig ein völlig glutamatfreies Produkt erwarten.