kika/Leiner erneut insolvent - Tipps für Kund:innen
Die Möbelkette kika/Leiner hat erneut Insolvenz angemeldet. Für Konsument:innen stellen sich dadurch viele Fragen. Diese Punkte sollten Kund:innen beachten:
Ich habe vor Bekanntwerden der gescheiterten Sanierung einen Vertrag abgeschlossen, aber noch keine Anzahlung geleistet
Sie können versuchen, sich auf die Unsicherheitseinrede zu berufen und die Anzahlung verweigern, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistungserbringung durch den Unternehmer ist wegen schlechter Vermögensverhältnisse gefährdet.
- Die schlechten Vermögensverhältnisse mussten Ihnen bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sein.
- Es ist keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt, zum Beispiel die Anzahlung nicht durch eine Bankgarantie abgesichert.
Da das Unternehmen sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem Sanierungsverfahren befand, könnte die Bekanntheit der schlechten Vermögensverhältnisse die Unsicherheitseinrede gefährden.
Weitere Informationen erhalten Sie
- unter der von der Firma eingerichteten Servicenummer +43 2742 8051990.
- bei Rückfragen zu Lieferterminen unter:
E-Mail Termin-150@leiner.at oder Telefonnummer +43 59077 100870 - zum Insolvenzverfahren in der Ediktsdatei: (Aktenzeichen 14 S 173/24t;
Anmeldefrist für Forderungen: 10.01.2025)
Masseverwalter
Mag. Volker Leitner
Wiener Straße 3, 3100 St. Pölten
TEL: +43 2742 8051990
FAX: +43 2742 351435
E-MAIL: kundenanfragen@leiner.at
Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und die vereinbarte Anzahlung schon geleistet
In diesem Fall können Sie die Anzahlung grundsätzlich nicht von kika/Leiner zurückverlangen. Ob es eine Absicherung für Anzahlungen gibt, muss noch geklärt werden.
Ein Rücktritt vom Vertrag wegen der erneuten Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ist rechtlich nicht möglich. Der Masseverwalter kann in diesem Fall entscheiden, ob er in die bestehenden Verträge eintritt. Tritt der Masseverwalter in den Vertrag ein, so raten wir noch offene Restzahlungen erst dann zu leisten, wenn Sie die Ware auch tatsächlich erhalten haben.
Wir raten generell, Anzahlungen zu vermeiden und möglichst erst bei Lieferung zu bezahlen. Dazu fordert die AK Oberösterreich, hohe Anzahlungen per Gesetz zu verbieten beziehungsweise abzusichern um Konsument:innen bei Firmeninsolvenzen zu schützen.
Tipp
Wird der Vertrag nicht durch den Masseverwalter erfüllt, kann bei Kreditkartenzahlung versucht werden, die Zahlung beim Kartenherausgeber wegen Insolvenzfall zu reklamieren. Vorab ist jedoch eine Kontaktaufnahme mit dem Masseverwalter ratsam.Ich habe noch einen Gutschein
Gutscheine können ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr eingelöst werden (Gutscheine im Konkurs).
Eine Anmeldung der Gutscheinforderung im Insolvenzverfahren ist möglich, bei geringen Beträgen aufgrund der Anmeldegebühr in Höhe von 25 Euro und der zu erwartenden Quote von maximal 20 Prozent wirtschaftlich jedoch nicht sinnvoll.
Ich habe noch keinen Vertrag abgeschlossen, bin aber daran interessiert
Kaufen Sie nur lagernde Produkte, die sofort ausgefolgt werden können; leisten Sie keine neuen Anzahlungen. Die Unsicherheitseinrede kann nicht geltend gemacht werden, wenn Ihnen beim Kauf bekannt war, dass das Unternehmen sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet.
Beachten Sie auch:
Im Falle eines Konkurses des Unternehmens können jedenfalls Gewährleistungsrechte verloren gehen, wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird.